Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Mittwoch, Januar 20, 2021 20:25 - noch keine Kommentare
DSGVO: Schadensersatztabelle gibt Überblick über aktuelle Urteile und Schadenssummen
Latham DSGVO-Schadensersatztabelle online verfügbar
[datensicherheit.de, 20.01.2021] Laut einer aktuellen Meldung der Kanzlei LATHAM & WATKINS LLP ist jetzt „Latham DSGVO-Schadensersatztabelle“ online verfügbar – diese soll Praktikern einen Überblick über wichtige aktuelle Entscheidungen zu Schmerzensgeld nach Art. 82 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geben. Sie fasst demnach relevante Urteile übersichtlich zusammen, „die Klägern immateriellen Schadensersatz wegen Datenschutzverstößen zusprechen oder ablehnen“.
Latham DSGVO-Schadensersatztabelle – online in der jeweils aktuellen Fassung
Fragestellungen zur Geltendmachung von DSGVO-Schadensersatz
Zudem zeige diese Tabelle, welche Verstöße zu welchen Schadenssummen führten; darüber hinaus auch weitere Entscheidungen, „die wichtige Fragestellungen bei der Geltendmachung von DSGVO-Schadensersatz betreffen“. Sie werde auch künftig regelmäßig mit neuen Entscheidungen aktualisiert.
Nach DSGVO können Kläger auch Ersatz für immaterielle Schäden fordern
Vor deutschen Gerichten häuften sich mittlerweile Klagen auf Schadensersatz wegen Datenschutz-Verstößen. Nach der DSGVO könnten Kläger auch Ersatz für Nichtvermögensschäden (sog. immateriellen Schäden) einklagten. „Geschädigte können demnach auch immaterielle Schäden wegen Datenschutzverstößen einklagen.“ In solchen Verfahren argumentierten etwa viele Kläger und nun auch erste Gerichte, dass bereits ein DSGVO-Verstoß selbst einen Schaden darstelle.
Trend zu höheren Schadensersatzansprüchen bei DSGVO-Verstößen
„Derzeit zeichnet sich bei einigen Gerichten ein Trend zu höheren Schadensersatzansprüchen bei DSGVO-Verstößen ab. Diese Entwicklung kann erhebliche finanzielle und andere Konsequenzen für Daten verarbeitende Unternehmen haben.“ Datenpannen wegen unzureichender IT-Security und andere Verstöße gegen das Datenschutzrecht beträfen häufig nicht nur einzelne Personen, sondern eine Vielzahl von Kunden, Geschäftspartnern oder Mitarbeitern, erläutert Kanzlei-Partner und Datenschutzexperte Tim Wybitul.
Unternehmen sollten sich auf drohende DSGVO-Schadensersatzprozesse einstellen
Wybitul betont: „Unternehmen sind gut beraten, sich effektiv auf drohende Schadensersatzprozesse wegen Datenschutzverletzungen vorzubereiten.“ Die „Latham DSGVO-Schadensersatztabelle“ biete Unternehmen einen Überblick und eine schnelle Orientierung über aktuelle Entscheidungen, „in denen Gerichte Klägern Schadensersatz zugesprochen oder abgelehnt haben“.
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 16.10.2019
Datenschutzbehörden stellen neuen Bußgeldkatalog offiziell vor
datensicherheit.de, 19.01.2021
Datensicherheitsverletzungen: 2020 mehr als 22 Milliarden offengelegte Datensätze
LATHAM & WATKINS LLP
Latham DSGVO-Schadensersatztabelle / Aktuelle Rechtsprechung zu Art. 82 DSGVO – Stand Januar 2021
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