Elektronischer Personalausweis: Einführung zum 1. November 2010 vorgesehen

Der elektronische Personalausweis soll zum 1. November 2010 eingeführt werden - und das Alltagsleben im Internet-Zeitalter erleichtern, indem er die sichere Identifikation im elektronischen Geschäftsverkehr und in der elektronischen Kommunikation mit den Behörden ermöglicht.

Bundesdatenschutzbeauftragter drängt auf effektive Sicherung gespeicherter biometrischer Daten

Foto: BfDI
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[datensicherheit.de, 17.06.2010] Die Einführung des neuen – elektronischen – Personalausweises rückt näher. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar hat aus Anlass der Vorstellung erster Erfahrungen aus den Anwendungstests gefordert, dass die gesetzlichen Vorgaben an Datenschutz und Datensicherheit zwingend eingehalten werden:
Unverzichtbar sei die effektive Sicherung der gespeicherten biometrischen Daten. Da die Speicherung der Fingerabdrücke und die Nutzung der elektronischen Identifizierungsfunktion freiwillig seien, sollte sich jeder Bürger genau überlegen, ob er davon Gebrauch mache, so Schaar. Er werte es als „datenschutzrechtlichen Erfolg“, dass die biometrischen Daten nur im Chip auf dem Ausweis, nicht aber in einer zentralen Datei gespeichert würden.

Weitere Informationen zum Thema:

BfDI, 17.06.2010
Fingerabdrücke im neuen Personalausweis nur mit Einwilligung der Betroffenen!

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