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Aktuelles, Experten - Freitag, September 2, 2011 21:21 - noch keine Kommentare
Datenschutz und Terrorismus: Erforderlichkeitsgrundsatz als Ausdruck des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzips
Peter Schaar befürwortet Verfahren, die sich auf konkrete Ermittlungen beziehen und viel weniger in Grundrechte eingreifen als die anlasslose Vorratsdatenspeicherung
[datensicherheit.de, 31.08.2011] Das in den 1970er-Jahren formulierte Datenschutzrecht sei eine Reaktion auf Gefährdungen gewesen, die von der automatisierten Datenverarbeitung ausgegangen seien, so Peter Schaar. Das Hauptanliegen habe darin bestanden, die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu begrenzen und deren Verwendung zu steuern. Von Beginn an sei es dem Datenschutz um einen Interessenausgleich zwischen den Betroffenen und den Nutznießern der Verarbeitung auf staatlicher wie privatwirtschaftlicher Ebene gegangen. weiterlesen…
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