Aktuelles, Experten - geschrieben von am Mittwoch, August 22, 2012 18:22 - ein Kommentar

Bundesfinanzhof billigt Beschäftigtenscreenings zum Abgleich mit Terrorlisten

Verwendete UN-Terrorlisten aus rechtsstaatlicher Perspektive bedenklich

[datensicherheit.de, 22.08.2012] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, betont, dass seine Kritik an den von Zollverwaltungen ohne konkreten Anlass angeordneten pauschalen, massenhaften Beschäftigtenscreenings durch diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht ausgeräumt werde.
So sei es laut Schaar schon fragwürdig, ob die unternehmensinternen Abgleiche angesichts der unbaren Gehaltszahlungen einen zusätzlichen Beitrag zur Terrorbekämpfung leisten könnten, obgleich schon die Banken Abgleiche ihrer Kundendaten mit den „Anti-Terrorlisten“ vornähmen. Schließlich mangele es für diesen Massendatenabgleich an einer tragfähigen Rechtsgrundlage.
Die sogenannte AEO-Zertifizierung (Authorised Economic Operator / „zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“) soll die Zollabfertigung erleichtern. Betroffen sind nicht nur Flug- und Seehafenbetreiber, sondern auch Speditionen und Postunternehmen. Die Zollverwaltungen verlangen im Rahmen dieser AEO-Zertifizierung von den Unternehmen umfangreiche Beschäftigtenscreenings, teilweise sogar wiederholt und in sehr kurzen Abständen.
Schaar sieht die verwendeten UN-Terrorlisten aus rechtsstaatlicher Perspektive als bedenklich an, weil ihr Zustandekommen intransparent sei und die Listung nicht gerichtlich überprüft werden könne. Letztlich sei das Verfahren auch wenig sinnvoll – da die Gehaltszahlungen unbar erfolgten und die Kreditinstitute nach § 25c Kreditwesengesetz ohnehin Abgleiche mit den Terrorlisten vornähmen, seien zusätzliche Datenabgleichverfahren innerhalb des Unternehmens mit Mitarbeiterdaten nicht geboten und entsprechende Vorgaben der Zollverwaltungen unverhältnismäßig, betont Schaar. Die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hätten sich in ihrem Beschluss vom 22./23. November 2011 für eine wirksame Begrenzung der Beschäftigtenscreenings eingesetzt.

Weitere Informationen zum Thema:

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, 22. 08.2012
Abgleich mit Terrorlisten: Bundesfinanzhof billigt Beschäftigtenscreenings

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 22./ 23. November 2011 / Beschäftigtenscreening bei AEO-Zertifizierung wirksam begrenzen



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