Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Freitag, Juli 27, 2012 14:38 - noch keine Kommentare
Vertragsabschlüsse im Internet: Buttonlösung soll künftig vor Kostenfallen schützen
vzbv setzt nach eigenen Angaben klare Preiskennzeichnung durch
[datensicherheit.de, 27.07.2012] Ab 1. August gilt für private Vertragsabschlüsse im Internet die so genannte Buttonlösung. Danach müssen Verbraucher vor dem Klick auf den Bestellbutton eindeutig erkennen können, ob es sich um ein kostenpflichtiges Produkt handelt. „Mit der Buttonlösung haben die Verbraucherzentralen EU-weit einen besseren Schutz der Verbraucher auf den Weg gebracht“, bilanziert Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). Noch in diesem Jahr werde die Umsetzung kontrolliert.
„Die vom Verbraucherzentrale Bundesverband europaweit auf den Weg gebrachte Buttonlösung kann künftig Millionen Internetnutzer besser vor Kostenfallen schützen und ist ein enormer Erfolg der Arbeit aller Verbraucherzentralen“, unterstreicht Vorstand Gerd Billen anlässlich des Inkrafttretens der neuen gesetzlichen Bestimmung am 1. August.
In den vergangenen Jahren beschwerten sich unzählige Betroffene in Verbraucherberatungsstellen über Internetabzocke mit angeblichen Gratisangeboten. Daraufhin ging der vzbv wegen verschleierter Kostenhinweise rechtlich gegen 55 Unternehmen vor. Mit der Buttonlösung müssen Unternehmen nun ihre Kunden unmittelbar vor Absenden der Bestellung deutlich über das Produkt, den Gesamtpreis, Versand- und Zusatzkosten sowie die Vertragslaufzeit informieren.
Außerdem hat der Anbieter seine Internetseite so zu gestalten, dass der Verbraucher beim Bestellen die kostenpflichtige Transaktion ausdrücklich bestätigt. Ein Bestellbutton muss mit einer Beschriftung wie „zahlungspflichtig bestellen“ eindeutig auf die Kostenpflicht hinweisen. Im Streitfall liegt die Beweislast für eine gesetzeskonforme Gestaltung der Internetseite und die tatsächliche kostenpflichtige Bestellung beim Anbieter.
Eine Checkliste hilft Verbrauchern bei der Kontrolle der wichtigsten Neuregelungen. Bei bundesweiten Erhebungen der Verbraucherzentralen hatten sich angebliche Gratis-Angebote im Internet und nachfolgende Inkassoforderungen als erhebliches Verbraucherproblem erwiesen. Folgerichtig forcierte der vzbv in den vergangenen Jahren die Rechtsdurchsetzung gegen Betreiber so genannter Abofallen. Daraufhin änderten manche Unternehmen ihre Internetauftritte so geringfügig, dass teilweise sogar mehrmals gegen dieselben Anbieter vorgegangen werden musste.
Nun kann die Buttonlösung endlich Klarheit schaffen. Für die gesetzliche Neuregelung hatte sich der vzbv in Berlin und Brüssel mit Unterstützung der Bundesministerinnen Ilse Aigner und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger engagiert. Wie Unternehmen die Chance zur Vertrauensbildung nutzen, wird der vzbv in absehbarer Zeit prüfen.
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