Aktuelles, Experten, Studien - geschrieben von am Freitag, Juli 15, 2022 13:25 - noch keine Kommentare

Falschgeld: BKA-Bundeslagebild veröffentlicht

Mehr als die Hälfte des in Deutschland festgestellten Falschgelds online verkauft

[datensicherheit.de, 15.07.2022] Nach aktuellen Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) wird Falschgeld immer häufiger im Internet gehandelt: „Polizeilichen Schätzungen zufolge wird mittlerweile mehr als die Hälfte des in Deutschland festgestellten Falschgelds online verkauft.“ Dies geht demnach aus dem Bundeslagebild „Falschgeldkriminalität 2021“ hervor, welches am 14. Juli 2022 veröffentlicht wurde.

Verkauf von Falschgeld: Täter nutzen Soziale Netzwerke, Messenger-Dienste und das Darknet

Laut BKA ist die Anzahl der polizeilich registrierten Falschgelddelikte mit 38.234 Fällen im Jahr 2021 gesunken (2020: 45.883, -16,7%). Für den Verkauf von Falschgeld nutzten Täter Soziale Netzwerke und Messenger-Dienste, aber auch einschlägige Handelsplattformen und Foren im sogenannten Darknet.

Neben gefälschten Banknoten böten sie dort auch Herstellungsequipment, Druckvorlagen und Handlungsanleitungen“ an.

Insgesamt seien im vergangenen Jahr, 2021, 123.300 Euro-Falschnoten in Deutschland registriert worden – ein Rückgang um 12,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, 2020. Dabei machten Geldscheine im vermeintlichen Wert von zehn, 20 und 50 Euro fast drei Viertel aller in Deutschland registrierten Falschnoten aus.

3 BKA-Tipps zum Erkennen von Falschgeld

„Wer meint, gefälschtes Geld in der Brieftasche zu haben, kann verdächtige Banknoten selbst überprüfen.“ Dabei sollten laut BKA drei Punkte beachtet werden:

1. Das Fühlen
„Wie griffig und fest ist das Papier? Fühlt es sich beispielsweise zu leicht an?“

2. Der Augenschein
Im zweiten Schritt sollte der Geldschein genau angeschaut werden – konkret sei dabei auf das Wasserzeichen, das Porträt-Hologramm und den Sicherheitsfaden zu achten.

3. Die Farbveränderungen
Zu guter Letzt sollte der Schein gekippt werden, „um die Farbveränderungen wahrzunehmen, die in den Banknoten eingearbeitet sind, etwa auf der ausgeschriebenen Zahl, die deswegen auch als ,Smaragdzahl‘ bezeichnet wird“.

Die Polizei gehe davon aus, „dass alle falschen Geldscheine, die aktuell im Umlauf sind, nach diesem Prüfschema erkennbar sind“. Abschließend rät das BKA: „Wer eine falsche Banknote erkennt, sollte sie bei der nächsten Polizeidienststelle abgeben – um dazu beizutragen, dass Tatverdächtige identifiziert werden können, aber auch, um nicht selbst zum Täter zu werden.“ Denn Falschgeld weiterzuverwenden sei in Deutschland strafbar.

Weitere Informationen zum Thema:

Bundeskriminalamt BKA, 14.07.2022
Bundeslagebild Falschgeldkriminalität 2021



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