Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Donnerstag, Dezember 17, 2020 20:20 - noch keine Kommentare
Auch Kritik vom Bitkom an Kabinettsbeschlüssen vom 16. Dezember 2020
Bitkom-Präsident Achim Berg vermisst frühzeitige Einbindung externen Sachverstands aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft
[datensicherheit.de, 17.12.2020] Auch der Branchenverband Bitkom hat hierzu entschiedene Kritik angemeldet: Laut Medienberichten hat das Kabinett der Bundesregierung am 16. Dezember 2020 mehrere Gesetzesvorhaben beschlossen – unter anderem das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) und die Neuauflage des IT-Sicherheitsgesetzes.

Foto: bitkom
Bitkom-Präsident Achim Berg sieht enttäuschte Erwartungen
Stellungnahme des Bitkom-Präsidenten zum TKMoG
„Das wichtigste Ziel des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation war es, den Breitbandausbau zu beschleunigen. Aber anstatt die Richtlinie zügig umzusetzen, haben sich die zuständigen Ministerien in immer neuen Gesetzesideen verloren. Das gesamte Verfahren hat für die betroffenen Unternehmen vor allem zu mehr Unsicherheit geführt“, so der Kommentar des Bitkom-Präsidenten, Achim Berg, zum TKMoG.
Auch inhaltlich enttäusche dieser Entwurf die vormals hohen Erwartungen. Berg: „Wir begrüßen zwar die vorgesehenen Erleichterungen beim Gigabit- und 5G-Ausbau im Wegerecht. Hier baut der Gesetzesentwurf Hürden ab. Was jetzt kommt, ist eine neue staatliche Planungsbürokratie, die den wettbewerblichen Netzausbau erschwert.“ Außerdem werde das Ziel einer europäischen Harmonisierung im Verbraucherschutz konterkariert. Die betroffenen Unternehmen müssten nach Ansicht des Bitkom ausreichend Zeit bekommen, die neuen Vorgaben umzusetzen.
Bitkom-Kritik am IT-Sicherheitsgesetz 2.0
„Die Bundesregierung will die Cyber- und IT-Sicherheit stärken, das begrüßen wir im Grundsatz sehr. Bei der Neuauflage des IT-Sicherheitsgesetzes gibt es aber großen Nachbesserungsbedarf. Das Gesetz ist zu wenig zielgerichtet, wirkt inhaltlich überdehnt und ist nur bedingt anschlussfähig an die EU-Gesetzgebung“, moniert Berg. Die personelle und finanzielle Stärkung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sei richtig. Allerdings schüre die großangelegte Kompetenzerweiterung des BSI Erwartungen, die in der Praxis kaum erfüllbar seien.
Bei der Definition Kritischer Komponenten und ihrem Einsatz in Kritische Infrastrukturen (KRITIS) bleibe dieser Entwurf „zu unspezifisch“. Kritische Komponenten müssten auf Basis eines klaren Kriterien- und Funktionskatalogs identifiziert werden. Die zusätzlich vorgesehenen politischen Vertraulichkeitsbescheide böten dagegen keine Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit. Der Bitkom-Präsident warnt: „Der Ausbau der 5G-Netze steht damit auf tönernen Füßen, Deutschland droht seinen Vorsprung bei 5G zu verspielen. Insgesamt wird dieser Gesetzesentwurf der IT-Sicherheit in Deutschland nur bedingt nutzen. Viele Schwächen des Gesetzesvorschlags hätten sich vermeiden lassen, wenn die Bundesregierung frühzeitiger Sachverstand aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft hinzugezogen hätte.“
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 16.12.2020
IT-SiG 2.0: VdTÜV begrüßt Ausweitung des Geltungsbereichs / VdTÜV mahnt aber Nachjustierungen beim IT-Sicherheitsgesetz 2.0 an
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