Aktuelles, Experten, Studien - geschrieben von dp am Montag, Dezember 6, 2010 18:43 - ein Kommentar
Mobiltelefonie als betrieblicher Standard: Vermischung privater und dienstlicher Nutzung als Gefahrenquelle
Vergleichsweise niedriges Schutzniveau auch aufgrund fehlender Angebote der Mobilfunkanbieter
[datensicherheit.de, 06.12.2010] Eine gemeinsame Studie des unabhängigen Technologieanalysten „Ovum“ und der „European Association for e-Identity and Security“ (EEMA) hat aufgezeigt, dass Mobiltelefonie längst ein betriebliches Standardinstrument geworden ist. Neun von zehn Unternehmen statteten demnach ihre Mitarbeiter mit Firmenhandys – vornehmlich BlackBerrys – aus. Dabei werde mehr als siebzig Prozent der Befragten auch die private Nutzung zugestanden. Fast die Hälfte der Studienteilnehmer könne mit ihren Smartphones auch auf die Firmen-IT zugreifen. Viele Unternehmen machten sich jedoch über diese Vermischung von arbeitsbezogenen und privaten Aktivitäten Sorgen:
Für acht von zehn Unternehmen sei Datenverlust das größte Thema. Aus gutem Grund -seien die Sicherheitsmaßnahmen auf den Smartphones bislang doch eher recht einfach gehalten. Zwar setzten 52 Prozent der Unternehmen irgendeine Form von Authentifizierung für mobile Nutzer ein, mit 62 Prozent verlasse sich die Mehrheit jedoch auf das einfache und damit leicht zu knackende Verfahren mit User-Name und Passwort. Nur 18 Prozent setzten auf eine Public-Key-Infrastruktur und lediglich neun Prozent arbeiteten mit einer sicheren Two-Factor-Authenthifikation mit Einmal-Passwort. Anti-Viren- und Anti-Malwarelösungen nutze bloß ein Viertel der Umfrageteilnehmer.
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Auch von Seiten der ArbeitnehmerInnen bestehen bei der Verwendung von Smartphones in der Privatzeit Gefahren. Ist die Privatnutzung erlaubt, kann das Privatgespräch auch aufgezeichnet werden. Ist ein Ortungssystem mit dabei, ist fraglich, ob dieses zum gegebenen Zeitpunkt abgeschlaten wird. Auch Haftungsfragen spielen eine Rolle, wenn Arbeitsmittel des Arbeitgebers privat genutzt werden. All diese Fragen gilt es am besten in einer Betriebsvereinbarung zu klären.