Aktuelles - geschrieben von dp am Samstag, August 29, 2009 22:45 - noch keine Kommentare
Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes öffnet Missbrauch weiterhin Tür und Tor
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein kritisiert gesetzgeberisches Versagen
[datensicherheit.de, 29.08.2009] Hart urteilt Stefan Bock, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, über die am 1. September 2009 in Kraft tretende Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes, die von Bundestag und Bundesrat in ihren letzten Sitzungen vor der Bundestagswahl verabschiedet wurde:
Anlass für die Neugestaltung des Bundesdatenschutzgesetzes sei auch dessen Ursprung aus dem Jahr 1978 gewesen; so habe es – von einigen wenigen Änderungen abgesehen – die „Revolution des digitalen Zeitalters“ nahezu komplett verschlafen. Die Skandale in Bezug auf illegalen Handel mit Kundendaten seien dann akuter Auslöser gewesen, um nunmehr endlich das Bundesdatenschutzgesetz den aktuellen Anforderungen anzupassen. Das Vorhaben habe auch mit großen Zielen und eben so großen Erwartungen angefangen – so sei auf dem „Datenschutzgipfel“ des Bundesinnenministeriums als Kernstück einer Reform die Abschaffung des „Listenprivilegs“ (Verbot der Datenweitergabe ohne Einwilligung) definiert worden. Ferner habe Schluss sein sollen mit untergeschobenen und erzwungenen Einwilligungen. Nichts davon finde sich jedoch in dem jüngst verabschiedeten Gesetz zur Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes wieder!
Statt also den Verbraucher endlich effektiv vor Datenmissbrauch zu schützen, seien einmal mehr den wirtschaftlichen Interessen der Vorrang gegeben worden. Mit dieser Reform hätten Bundestag und Bundesrat nichts dazu beigetragen, künftig neue Datenschutzskandale zu verhindern – das sei schlichtweg „ein Fall gesetzgeberischen Versagens“, so Bock.
Weitere Informationen zum Thema:
verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, 28.08.2009
Datenmissbrauch erhält Unterstützung von Bundestag und Bundesrat
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