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Aktuelles, Experten - Jan. 7, 2026 0:29 - noch keine Kommentare

BSI-Portal ab sofort für zweiten Schritt zur NIS-2-Registrierung freigeschaltet

Vom Inkrafttreten des NIS-2-Umsetzungsgesetzes betroffene Betriebe müssen sich als „NIS-2-Einrichtung“ registrieren lassen und dem BSI stets „erhebliche Sicherheitsvorfälle“ zwingend melden

[datensicherheit.de, 07.01.2026] Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weist in einer Stellungnahme vom 6. Januar 2026 darauf hin, dass für rund 29.500 Unternehmen in Deutschland und Institutionen der Bundesverwaltung seit Inkrafttreten des NIS-2-Umsetzungsgesetzes neue gesetzliche Pflichten in der IT-Sicherheit gelten. Diese müssen sich demnach unter anderem als „NIS-2-Einrichtung“ registrieren lassen und dem BSI sogenannte erhebliche Sicherheitsvorfälle zwingend melden. Der dafür vorgesehene Registrierungsprozess ist laut BSI zweistufig: „Zunächst muss eine Anmeldung beim digitalen Dienst ,Mein Unternehmenskonto’ (MUK) erfolgen, dann eine Registrierung im neu entwickelten BSI-Portal, das ab sofort zur Verfügung steht.“

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Foto: BMI, Hennig Schacht

Claudia Plattner: Mit dem BSI-Portal werden wir künftig noch besser in der Lage sein, die Cybersicherheitslage für verschiedene Zielgruppen transparent, praxisgerecht und handlungsorientiert aufzubereiten

BSI sieht NIS-2 als „Gamechanger“ für Sicherheit und Stabilität Deutschlands

Die BSI-Präsidentin, Claudia Plattner, führt hierzu aus: „NIS-2 ist ein ,Gamechanger’ für die Sicherheit und Stabilität unseres Landes. Die neue Gesetzgebung sorgt dafür, dass wichtige und besonders wichtige Einrichtungen sowie die gesamte Bundesverwaltung ihre Cyberresilienz effektiv und effizient stärken.“

  • Um diesen und weitere Prozesse komfortabel und unbürokratisch zu gestalten, sei das BSI-Portal als „One-Stop-Shop“ konzipiert worden. Es werde kontinuierlich und im Austausch mit den Nutzern weiterentwickelt. „Das BSI-Portal wird den sicheren und zielgerichteten Austausch relevanter Cybersicherheitsinformationen zwischen Unternehmen, Behörden und Institutionen erleichtern.“

Plattner betont: „Mit dem BSI-Portal werden wir künftig noch besser in der Lage sein, die Cybersicherheitslage für verschiedene Zielgruppen transparent, praxisgerecht und handlungsorientiert aufzubereiten. Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur ,Cybernation Deutschland’!“

BSI-Portal bietet registrierten Unternehmen und Institutionen vielfältige Informationen

Das BSI-Portal basiere auf einer „Cloud“-Infrastruktur von Amazon Web Services (AWS) und werde sukzessiv zu einer Informations- und Austauschplattform mit Echtzeit-Daten und aktuellen Analysen für schnelle Reaktionsmöglichkeiten ausgebaut. Dadurch trage es dazu bei, Cybergefahren zu erkennen, bevor sie Schaden anrichten.

  • Im BSI-Portal könnten registrierte Unternehmen und Institutionen bereits heute Informationen zu den gesetzlichen Pflichten erhalten, die für sie mit dem „BSI-Gesetz“ einhergehen. So müssten Unternehmen, welche unter diese Regulierung fallen, eine Risikoanalyse durchführen, um anschließend angemessene Risikomanagementmaßnahmen umsetzen und dokumentieren zu können.

Hierfür biete das Portal gebündelte Informationen und Hilfestellungen. „Im BSI-Portal werden zudem die Tageslageberichte und IT-Sicherheitsmitteilungen des BSI bereitgestellt. Auch Schwachstellen und Sicherheitslücken können dem BSI über das Portal gemeldet werden – dies ist auch anonym und ohne Registrierung möglich.“

„NIS-2-Starterpaket“ auf BSI-Website

Darüber hinaus könnten sich interessierte Unternehmen und Institutionen über das BSI-Portal der „Allianz für Cyber-Sicherheit“ (ACS) anschließen. Dieses IT-Sicherheits-Netzwerk unter dem Dach des BSI soll seinen derzeit knapp 9.000 Mitgliedern kostenlos vielfältige Formate zum Wissens- und Erfahrungsaustausch bieten.

  • Auch in der „Unabhängigen Partnerschaft KRITIS“ (UP KRITIS) arbeiteten Wirtschaft und staatliche Stellen in zahlreichen Arbeitsgruppen zu Cybersicherheit und physischer Sicherheit zusammen. In der UP KRITIS könnten sich ab sofort Vertreter der meisten unter die NIS-2-Richtlinie fallenden Einrichtungen engagieren.

Auf seiner Website stellt das BSI ein „NIS-2-Starterpaket“ mit Klick-Anleitungen für die Registrierung und Meldung im BSI-Portal bereit. Darüber hinaus informiert das BSI unter dem Motto „#nis2know“ am 8. und 20. Januar sowie 3. Februar 2026 in Kick-off-Webinaren zum neuen Cybersicherheitsgesetz – u.a. mit einer Demonstration des BSI-Portals sowie einer Anleitung zur NIS-2-Betroffenheitsprüfung. Interessierte könnten sich über ein Online-Formular zu diesen Webinaren anmelden.

Weitere Informationen zum Thema:

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Auftrag: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist die Cybersicherheitsbehörde des Bundes und Gestalter einer sicheren Digitalisierung in Deutschland.

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
NIS-2-regulierte Unternehmen / Informationen für „besonders wichtige“ und „wichtige“ Einrichtungen

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
#nis2know: NIS-2-Meldepflicht / NIS-2-betroffene Unternehmen müssen dem BSI erhebliche Sicherheitsvorfälle melden

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz – BSIG)

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Mein Unternehmenskonto (MUK): Erster Schritt der NIS-2-Registrierung

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Allianz für Cyber-Sicherheit

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
UP KRITIS / Zusammenarbeit von Wirtschaft und Staat in der UP KRITIS

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
NIS-2-Starterpaket: Alles, was Unternehmen zum Start des BSI-Portals wissen müssen

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Veranstaltungskalender

MEIN UNTERNEHMENSKONTO
Das Unternehmenskonto auf Basis von ELSTER: Die digitale Identität für Unternehmen in Deutschland

BSI-Portal
Die zentrale Anlaufstelle für Cybersicherheit

datensicherheit.de, 06.12.2025
Cybersicherheitsrecht verschärft: NIS-2-Umsetzungsgesetz ab 6. Dezember 2025 wirksam / Mit Verkündung des „Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie“ und Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung tritt laut BSI „eine umfassende Modernisierung des Cybersicherheitsrechts“ in Kraft

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