Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Samstag, September 17, 2011 23:54 - noch keine Kommentare
Peter Schaar fordert Erhaltung der Möglichkeit zum anonymen elektronischen Bezahlen
Absage an eine flächendeckende und systematische Überwachung sämtlicher Zahlungsgeschäfte
[datensicherheit.de, 17.09.2011] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar kritisiert die Pläne der Bundesregierung, im Zuge der Änderung des Geldwäschegesetzes die bestehenden Möglichkeiten zum anonymen Erwerb von elektronischem Geld generell abzuschaffen:
Um Geldwäsche oder Finanzierung terroristischer Straftaten effektiv verhindern zu können, bedürfe es eines risikoorientierten Ansatzes, so Schaar. Der lasse sich aber nicht durch eine flächendeckende und systematische Überwachung sämtlicher Zahlungsgeschäfte erreichen. Die Jahresberichte der „Financial Intelligence Unit“, einer nach dem Geldwäschegesetz beim Bundeskriminalamt eingerichteten Zentralstelle für Verdachtsanzeigen, belegten, dass ein Großteil der Verdachtsanzeigen lediglich Fälle von mittlerer oder sogar einfacher Kriminalität seien.
Statt die bestehenden Befugnisse endlich auf den Prüfstand zu stellen, wolle die Bundesregierung noch weitaus mehr personenbezogene Daten unbescholtener Bürgerinnen und Bürger ausgeleuchtet wissen. Durch Neuregelungen im Geldwäschegesetz etwa würden beim Vertrieb von elektronischem Geld, zum Beispiel in Form von Prepaid-Karten, Name,
Geburtsdatum und Anschrift der Kunden unabhängig vom Wert der Karte zur Identifizierung erhoben. Damit müsste jede Tankstelle, die eine 5-Euro-Prepaid-Karte verkauft, Kundendaten erheben und für mindestens fünf Jahre vorhalten. Wenn man diesen Ansatz weiter denke, müsste demnächst auch der Gebrauch von Bargeld registriert werden.
Die vorgesehene generelle Identifizierungspflicht beim Vertrieb von E-Geld unabhängig von einem Schwellenwert hält Schaar nicht für verhältnismäßig, zumal sie auch europarechtlich nicht geboten sei. Zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland gehöre es, dass die Freiheitswahrnehmung der Bürgerinnen und Bürger nicht total erfasst und registriert werden dürfe. Es sei kein Raum für weitere anlasslose Speicherungen, die auf eine möglichst flächendeckende vorsorgliche Speicherung aller für die Strafverfolgung oder Gefahrenprävention nützlichen Daten ziele.
Schaar appelliert an den Gesetzgeber, den überzogenen Ansatz der neuen Vorschläge entsprechend zu korrigieren.
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