Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Donnerstag, November 1, 2012 22:33 - noch keine Kommentare
Pflichtregistrierung für Kinofilme soll nationales Filmerbe schützen
Auch Kinofilme laut Kulturstaatsminister Bernd Neumann „wichtiges Kulturgut“
[datensicherheit.de, 01.11.2012] Das Bundeskabinett hat am 31. Oktober 2012 eine Pflichtregistrierung für deutsche Kinofilme beschlossen – eine entsprechende Regelung soll in das Bundesarchivgesetz eingefügt werden.
Kinofilme seien ein „wichtiges Kulturgut“, betont hierzu Kulturstaatsminister Bernd Neumann. Als „lebendiger Spiegel der Gesellschaft“ seien sie zugleich auch einzigartiges Zeugnis unserer Geschichte, das für die nachfolgenden Generationen erhalten werden müsse. Daher liege es im öffentlichen Interesse, das deutsche Filmerbe durch eine Pflichtregistrierung lückenlos zu erfassen, so der Kulturstaatsminister. Dies sei ein wichtiger Schritt zur dauerhaften Sicherung des Filmerbes im Bundesarchiv als dem zentralen nationalen Filmarchiv.
Die Hersteller sollen künftig verpflichtet werden, detaillierte inhaltliche und technische Angaben zu ihren Filmwerken zu machen, um in einem einheitlichen System dargestellt und verfügbar gemacht zu werden. Damit soll eine zentrale Datenbank über das deutsche Filmerbe entstehen. Dies erscheint auch wichtig mit Blick auf die Digitalisierung, die die gesamte Medienlandschaft nicht zuletzt in Bezug auf die digitale Langzeitarchivierung vor große Herausforderungen stellt.
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