Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Donnerstag, Mai 3, 2018 19:35 - noch keine Kommentare
Rheinland-Pfalz: Neues Landesdatenschutzgesetz verabschiedet
Prof. Dr. Dieter Kugelmann zeigt sich zuversichtlich, dass Übergang zu EU-DSGVO-Standards gut gelingen wird
[datensicherheit.de, 03.05.2018] Mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) wird der Datenschutz in Europa neu aufgestellt. Laut des Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) gilt diese ab dem 25. Mai 2018 endgültig wirksame Verordnung in weiten Teilen unmittelbar – sie enthält demnach jedoch auch Öffnungsklauseln, welche es den nationalen Gesetzgebern erlauben, z.B. für den öffentlichen Bereich ergänzende Regelungen zu treffen. Das hierzu erforderliche Landesdatenschutzgesetz (LDSG) sei nun vom Landtag Rheinland-Pfalz am 26. April 2018 verabschiedet worden.
Anpassungen des Datenschutzes an die fortschreitende Digitalisierung
Gleichzeitig seien darin auch die notwendigen Regelungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Polizei- und Justizbehörden getroffen worden.
„Ich freue mich, dass es dem Landtag Rheinland-Pfalz gelungen ist, diese gesetzgeberische Mammutaufgabe rechtzeitig vor dem Wirksamwerden der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung abzuschließen“, sagt der LfDI RLP, Prof. Dr. Dieter Kugelmann.
Rheinland-Pfalz sei damit im Vergleich sehr gut aufgestellt. Die notwendigen Anpassungen des Datenschutzes an die fortschreitende Digitalisierung seien vorgenommen worden und die Verwaltungen in Rheinland-Pfalz erhielten Rechtssicherheit bei der Anwendung datenschutzrechtlicher Vorschriften.
Alle grundlegenden Gesetze für zeitgemäßen Datenschutz
Das Gesetz trage auch der besonderen Unabhängigkeit von Kontroll- und Aufsichtsbehörden, wie dem Landesrechnungshof und dem Datenschutzbeauftragten angemessen Rechnung, betont Professor Kugelmann.
„Mit dem Dreiklang aus Datenschutzgrundverordnung, dem novellierten Bundesdatenschutzgesetz mit ergänzenden Regelungen für den Bereich der Wirtschaft und dem neuen Landesdatenschutzgesetz für die Behörden und Unternehmen mit Anteilen der öffentlichen Hand liegen nunmehr alle grundlegenden Gesetze vor, um den Anforderungen an einen zeitgemäßen Datenschutz Rechnung zu tragen.“
Anpassungsbedarf zu bewältigen
Da in die Entstehung der DSGVO viele Regelungsansätze des in Deutschland bewährten Datenschutzes eingeflossen seien, halte sich der Anpassungsbedarf für die rheinland-pfälzischen Stellen in einem bewältigbaren Rahmen.
Der LfDI RLP: „Seit Jahresbeginn bereiten meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit zahlreichen Informations- und Schulungsveranstaltungen Behörden und Unternehmen in Rheinland-Pfalz auf die neue Rechtslage vor.“ Er sei sehr zuversichtlich, dass der Übergang gut gelingen werde. „Wir werden diesen Prozess auch weiterhin aktiv begleiten,“ betont Kugelmann.
Weitere Informationen zum Thema:
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ, 16.03.2018
Gesetzentwurf der Landesregierung Landesdatenschutzgesetz (LDSG)
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ, 25.04.2018
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/5703 – Landesdatenschutzgesetz (LDSG)
datensicherheit.de, 17.03.2018
EU-DSGVO: Perspektiven des Datenschutzes nach dem 25. Mai 2018
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