Aktuelles - geschrieben von cp am Dienstag, Oktober 13, 2009 21:41 - noch keine Kommentare
Schuldnerfachberatungszentrum sieht Vertraulichkeit in der Beratungspraxis in Gefahr
Leistungsträger drängen Schuldnerberatungsstellen zur Überlassung von Informationen
[datensicherheit.de, 13.10.2009] Die Gefährdung der Vertraulichkeit in der Praxis der Schuldner- und Insolvenzberatung lässt das Schuldnerfachberatungszentrum (SFZ) an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Alarm schlagen:
Falls die Vertraulichkeit nicht mehr gewährleistet wird, befürchtet das SFZ, dass die Beratung nicht mehr gelingt bzw. überhaupt nicht mehr in Anspruch genommen wird. Grund für die Sorge seien Hinweise aus den Schuldnerberatungsstellen, wonach Leistungsträger wie die ARGE Einzelheiten über die Beratung erfahren wollten, die weit über das notwendige Maß hinausgingen. Die Preisgabe dieser Informationen widerspreche sowohl den Datenschutzbestimmungen als auch der Schweigepflicht, so Joachim Wenzel vom SFZ.
Der Gesetzgeber hat vor zehn Jahren die Möglichkeit zur Privatinsolvenz geschaffen, damit Betroffene eine Chance haben, aus der „Schuldenfalle“ herauszukommen. Seitdem sei die Zahl der Verfahren kontinuierlich gestiegen. Nach Auskunft des Statistischen Bundesamts registrierten die zuständigen Amtsgerichte im Jahr 2008 98.140 Verbraucherinsolvenzen. Die Menschen könnten anschließend neu starten und wieder eine Lebensperspektive entwickeln. Bei dem Verfahren werden sie von einer Schuldnerberatungsstelle begleitet, die auch Auskünfte über das Vermögen und die finanzielle Situation bekommen muss. Diese Beratungsinhalte müssten aber absolut vertraulich bleiben und dürften nicht von Dritten abgefragt werden. Wenzel weist darauf hin, dass die Vertraulichkeit durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung geregelt sei, ein Verstoß sei ein Eingriff in die Grundrechte.
Damit die Vertraulichkeit besser geschützt wird, sollte nach Auffassung des SFZ der Vertrauensschutz in den entsprechenden Gesetzen ausdrücklich festgeschrieben werden. „Dies wäre durch Ergänzungen in den Sozialgesetzbüchern II und X, im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung umsetzbar“, heißt es in dessen Stellungnahme. Und zusammenfassend: „Eine gesetzliche Klarstellung und Erweiterung des Schutzes der Vertraulichkeit der Schuldner- und Insolvenzberatung würde den Grundrechtsschutz der Ratsuchenden in der Praxis erheblich verbessern und gleichzeitig dem Gemeinwohl im Sinne der Realisierung des Sozialstaatsprinzips dienen.“
Weitere Informationen zum Thema:
BAföG, 07.10.2009
Vertrauliche Daten der Schuldnerberatung werden an Jobcenter weitergegeben
Schuldnerfachberatungszentrum (SFZ), 06.10.2009
Vertraulichkeit der Schuldner- und Insolvenzberatung ist gefährdet / Schuldnerfachberatungszentrum veröffentlicht Stellungnahme
Schuldnerfachberatungszentrum (SFZ), 06.10.2009
Stellungnahme des SFZ: Vertraulichkeit der Schuldner- und Insolvenzberatung gefährdet
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