Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Samstag, Oktober 31, 2020 15:33 - noch keine Kommentare
Verbraucherzentrale NRW: Stopp der Datensammlung durch Auskunfteien
Die Auskunfteien Schufa und CRIF Bürgel wollen offenbar umfassende Persönlichkeitsprofile über Strom- und Gaskunden in einer zentralen Datenbank speichern
[datensicherheit.de, 31.10.2020] Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (vz nrw) bewertet laut einer eigenen Meldung Pläne von Auskunfteien zur Speicherung von Kundendaten von Strom- und Gaskunden als „unzulässig“ – der geplante Datenpool verstoße gegen DSGVO und Wettbewerbsrecht.
Auskunfteien möchten Informationen über bisherige, ungestörte Vertragsverhältnisse und -laufzeiten sammeln
Die beiden Auskunfteien Schufa und CRIF Bürgel wollten laut Medienberichten künftig umfassende Persönlichkeitsprofile über Strom- und Gaskunden in einer zentralen Datenbank speichern (E-Pool) und Energieanbietern zur Verfügung stellen.
Es sei geplant, darin unter anderem auch Informationen über bisherige, ungestörte Vertragsverhältnisse und -laufzeiten der Verbraucher zu sammeln und auszuwerten.
Den Auskunfteien fehlt die rechtliche Grundlage zur Datensammlung
Wechselwillige Kunden könnten es dann nicht nur schwer haben, einen neuen Anbieter zu finden. Nach Auffassung der vz nrw „verstößt dieses Ansinnen außerdem gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)“. Diese sehe vor, dass Daten nur bei einem berechtigten Interesse gesammelt werden dürften.
„Für eine solche Datensammlung fehlt die rechtliche Grundlage und es besteht auch keinerlei wirtschaftliche Rechtfertigung“, so der Syndikusanwalt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der vz nrw, zu seiner Bewertung der Pläne der beiden Auskunfteien. Nun seien die Landesdatenschutzbeauftragten gefordert, „dem Vorhaben einen Riegel vorzuschieben“.
Landesbeauftragte sollten gegen diese Pläne der Auskunfteien vorgehen
Denn Stromkunden zahlten in laufenden Verträgen in der Regel monatliche Abschläge, Energieunternehmen gingen also keine Kreditrisiken ein. Vor diesem Hintergrund gebe es nach Auffassung der Verbraucherschützer schlichtweg keine Notwendigkeit, Daten vertragstreuer Kunden zu sammeln und auszuwerten.
Die vz nrw fordert nach eigenen Angaben die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen, Helga Block, auf, „sich im Kreis der Landesdatenschutzbeauftragten deutlich gegen diese Pläne zu stellen“.
Datensammlung der Auskunfteien würde rechtlich festgeschriebene Wechselmöglichkeit konterkarieren
Zumal die geplante Datenbank jene den Verbrauchern zustehende und rechtlich festgeschriebene Wechselmöglichkeit konterkariere. „Kunden, die mit Neukundenboni umworben und von Wechselangeboten Gebrauch machen, müssen künftig damit rechnen, dafür abgestraft zu werden.“
Denn mithilfe einer solchen Datenbank könnten wechselwillige Kunden identifiziert und abgelehnt werden, warnt Schuldzinski: „Es ist schon absurd, dass um Neukunden mit lukrativen Angeboten geworben wird, diese aber abgestraft werden sollen, wenn Sie von diesen Angeboten tatsächlich Gebrauch machen.“
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 18.07.2018
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