Aktuelles, Experten - geschrieben von am Montag, April 11, 2011 22:31 - ein Kommentar

vzbv-Positionspapier: RFID-Technik als Herausforderung für den Datenschutz

Verbraucherzentrale formuliert Anforderungen nach Unterzeichnung des europäischen Selbstverpflichtungsrahmens „PIA Framework“

[datensicherheit.de, 11.08.2011] Der Einsatz von RFID-Anwendungen im Einzelhandel nimmt rasant zu, zum Beispiel im Textil- und Modebereich oder auch beim e-Ticketing. Der verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hebt hervor, dass dies neben Vorteilen für Verbraucher auch datenschutzrechtliche Probleme aufwerfe. Die sehr kleinen RFID-Chips enthielten eine eindeutige Nummer, die kontaktlos und unbemerkt ausgelesen werden könne. Dadurch ermögliche es diese Technik, das Verhalten der Verbraucher auszuspionieren und Konsumentenprofile zu erstellen, warnt der vzbv.
Am 6. April 2011 unterzeichneten Vertreter der Industrie, der Zivilgesellschaft und Datenschützer einen europäischen Selbstverpflichtungsrahmen für Datenschutzfolgenabschätzungen („PIA Framework“) für die Nutzung von RFID. Der vzbv begrüßt diesen Schritt, mahnt aber eine konsequente Umsetzung der Selbstverpflichtung an. Um den Gefahren der RFID-Technik zu begegnen, sei es weiterhin geboten, dass der Gesetzgeber klare Vorgaben zum Einsatz der RFID-Technik mache. Für die weitere Vorgehensweise formuliert der vzbv aus Verbrauchersicht folgende Anforderungen:

  • Wirksame Selbstverpflichtung der Betreiber: Nach der Annahme des „PIA Framework“ müsse nun eine wirksame, flächendeckende und verpflichtende Selbstregulierung der Wirtschaft auf nationaler Ebene dringend angestrebt werden. Scharfe und wirksame Sanktionsmöglichkeiten seien zu definieren und in der Praxis strikt umzusetzen.
  • Datenschutzfolgeabschätzungen konsequent durchführen und nachhalten: Datenschutzfolgeabschätzungen gemäß dem „PIA Framework“ seien kompromisslos durchzuführen. Bei Anwendungen, die im Einzelhandel bis in die Verbrauchersphäre reichten, müssten diese Abschätzungen auch rückwirkend durchgeführt werden.
  • Kennzeichnung: Bei der Umsetzung der Empfehlungen dürften die Betreiber von RFID-Anwendungen nicht alleine auf die Kennzeichnung von Lesegeräten verpflichtet werden. Gleichzeitig seien unmissverständliche Kennzeichnungen am Produkt unerlässlich, um die notwendige Transparenz für den Verbraucher herzustellen.
  • Transparenz und freien Zugang zu Informationen ermöglichen: Zur Absicherung und Erhöhung der Transparenz von Informationen müssten insbesondere die Risiken einer Anwendung klar kommuniziert werden.
  • Selbstbestimmung ermöglichen: Die überprüfbare Deaktivierung müsse, wie in der Empfehlung der Kommission bestätigt, als Standard praktiziert werden („opt-in“) – auch in den Fällen, in denen die Datenschutzfolgeabschätzung zu einem unbedenklichen Ergebnis gekommen sei.
  • Angemessene Ausstattung für Datenschutzbeauftragte: Damit die zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden die Datenschutzfolgeabschätzung spätestens sechs Wochen vor Inbetriebnahme der Systeme vornehmen könnten, müssten sie entsprechend mit finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet werden.
  • Aufklärungspolitik verbessern: Alle relevanten Akteure (Wirtschaft, Bund und Länder, Verbraucherorganisationen) müssten eine aktive Rolle bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit übernehmen.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Bundesverband, 06.04.2011
RFID-Technik als Herausforderung für den Datenschutz / Positionspapier des Verbraucherzentrale Bundesverbandes zum europäischen Selbstverpflichtungsrahmen für Datenschutzfolgen-abschätzungen („PIA Framework“) für die Nutzung von RFID



Kommentieren

Kommentar

Kooperation

TeleTrusT

Mitgliedschaft

German Mittelstand e.V.

Mitgliedschaft

BISG e.V.

Multiplikator

Allianz für Cybersicherheit

Datenschutzerklärung