Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Donnerstag, März 9, 2017 19:41 - noch keine Kommentare
WLAN: Für offene Netze soll Rechtssicherheit geschaffen werden
Verbraucherzentrale nimmt Stellung zum Referentenentwurf zur erneuten Änderung des Telemediengesetzes
[datensicherheit.de, 09.03.2017] Das „Dritte Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes“ (3. TMGÄndG) soll endlich Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen. Der Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. (vzbv) begrüßt nach eigenen Angaben diesen Gesetzesentwurf als „klare Verbesserung der jetzigen Rechtslage“.
Deutschland als Entwicklungsland
Deutschland sei indes „offline – immer noch“. Trotz dem im Juli 2016 vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Abschaffung der WLAN-Störerhaftung sei Deutschland, was den öffentlichen und freien Zugang zum Internet betrifft, im internationalen Vergleich „noch immer ein Entwicklungsland“.
Fehlende Rechtssicherheit bemängelt
Ein Grund dafür sei die vom vzbv bemängelte „fehlende Rechtssicherheit“. Die Gefahr, beim Betreiben eines offenen WLANs kostenpflichtige Abmahnungen zu kassieren, bestehe nach wie vor.
Die bisherigen Änderungen im Telemediengesetz (TMG) seien nicht geeignet gewesen, mehr Cafés, Geschäfte oder auch Privatleute zu ermutigen, ihr WLAN auch der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Lücken des Gesetzes stopfen!
Nun habe das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen neuen Referentenentwurf vorgelegt, um die Lücken des letzten Gesetzes zu stopfen.
Der vzbv äußert sich dazu in seiner Stellungnahme vom 9. März 2017 (s.u.).
Weitere Informationen zum Thema:
verbraucherzentrale Bundeverband, 09.03.2017
Rechtssicherheit für offene Netze schaffen
datensicherheit.de, 25.10.2016
WLAN-Sicherheit: Kosten durch kostenlose Zugänge auf Geschäftsreisen
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