Aktuelles - geschrieben von dp am Montag, Juli 18, 2011 18:21 - ein Kommentar
BMWi: Schnellstmögliche Einstellung des ELENA-Verfahrens
Fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur als Grund benannt
[datensicherheit.de, 18.07.2011] Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben am 18. Juli 2011 gemeinsam die Einstellung des ELENA-Verfahrens verkündet:
Beide hätten sich demnach „nach eingehender Überprüfung“ darauf verständigt, das ELENA-Verfahren schnellstmöglich einzustellen. Grund sei die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur. Umfassende Untersuchungen hätten jetzt gezeigt, dass sich dieser Sicherheitsstandard, der für das ELENA-Verfahren datenschutzrechtlich zwingend geboten sei, trotz aller Bemühungen in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreiten werde – davon aber hänge dessen Erfolg ab.
Die Bundesregierung werde dafür Sorge tragen, dass die bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet würden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie werde in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
Es sei der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, Lösungen aufzuzeigen, die die bisher getätigten Investitionen der Wirtschaft aufgriffen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales werde ein Konzept erarbeiten, wie die bereits bestehende Infrastruktur des ELENA-Verfahrens und das erworbene Know-how für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden könnten.
Weitere Informationen zum Thema:
BMWi, 18.7.2011
ELENA-Verfahren wird eingestellt
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