Aktuelles, Experten - geschrieben von am Freitag, Oktober 14, 2016 21:43 - ein Kommentar

foodwatch kritisiert CETA-Zusatzerklärung der EU

Mangelhafte Verankerung des Vorsorgeprinzips im Vertragstext kritisiert

[datensicherheit.de, 14.10.2016] Der foodwatch e.V. erhebt aus aktuellem Anlass in einer kritischen Stellungnahme einen schweren Vorwurf gegen die EU: Mit einem „dreisten Formulierungstrick“ wolle diese der Kritik an einer mangelhaften Verankerung des Vorsorgeprinzips in dem geplanten europäisch-kanadischen Handelsabkommen CETA begegnen. Der neue Entwurf einer Zusatzerklärung zu CETA sei „reine Augenwischerei“, so Lena Blanken, Volkswirtin bei foodwatch.

Vorwurf: Mangelhafte Verankerung des Vorsorgeprinzips!

Das Vorsorgeprinzip sei ein fest im europäischen Recht verankerter Grundsatz. Demnach müsse der Staat zum Beispiel die Gesundheit der Verbraucher vorsorglich schützen, selbst wenn eine Gefahr noch nicht mit letzter wissenschaftlicher Sicherheit belegt sei.
Ein wesentlicher Kritikpunkt von foodwatch an CETA ist die mangelhafte Verankerung des Vorsorgeprinzips im Vertragstext.
Diesem und anderen Kritikpunkten wolle die Europäische Kommission eben mit einer „Joint Declaration“, einer gemeinsam mit Kanada und den EU-Mitgliedstaaten abgefassten interpretatorischen Zusatzerklärung zu CETA, begegnen. In einem neuen, am 13. Oktober 2016 bekannt gewordenen Entwurf dieser Erklärung werde der Deutschen Presseagentur zufolge nun erstmals wörtlich Bezug auf den Vorsorgegedanken genommen: „Die Europäische Union, ihre Mitgliedstaaten und Kanada bestätigen noch einmal ihre Verpflichtungen, die sie hinsichtlich von Vorsorge in internationalen Abkommen eingegangen sind.“

Trickreiche Formulierung kritisiert

Diese neue Erklärung solle offenbar vorgeben, jetzt endlich das Vorsorgeprinzip in CETA zu verankern –doch an der Substanz des Vertragstextes ändere sie nichts, kritisiert Blanken: „Das Trickreiche der jetzt vorgelegten Formulierung erkenne man erst auf den dritten Blick. Denn der Entwurf der Zusatzerklärung verweist nicht einfach auf das Vorsorgeprinzip, sondern auf Vorsorge-,Verpflichtungen‘, die EU, EU-Mitgliedstaaten und Kanada, in internationalen Abkommen‘ eingegangen sind.“ Das sei eine wesentliche Einschränkung, mit der „bedeutende Teile des Vorsorgeprinzips, wie wir es in Europa kennen, über Bord geworfen würden!“, so Blanken.
In internationalen Abkommen sowie im CETA-Vertragstext beschränke sich der Vorsorgegedanke auf den Umwelt- und Arbeitsschutz – in der EU erstrecke er sich aber auch auf den Verbraucherschutz und den Schutz der menschlichen Gesundheit. „Beim Handel mit Lebensmitteln oder bei Regelungen über Pflanzenschutzmittel erkennen internationale Vereinbarungen das Vorsorgeprinzip gerade nicht an, anders als die EU“, erläutert Blanken.
Ihr Fazit: „Auch mit dem eiligst in die Zusatzerklärung eingeschobenen Satz würde CETA das Vorsorgeprinzip wenn überhaupt nur für den Arbeits- und Umweltschutz anerkennen, aber nicht für den Gesundheits- und Verbraucherschutz. CETA öffnet Tür und Tor, um das Vorsorgeprinzip zum Beispiel bei Lebensmitteln oder Pflanzenschutzmitteln zu unterlaufen.“



ein Kommentar

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Thomas Bartsch-Hauschild
Okt 17, 2016 16:37

Das CETA – Ergänzungs- Abkommen zur sogenannten Klarstellung zur Auslegung der Vertragstexte verletzt alle bisherigen Grundprinzipien des EU – Umweltschutzrechtes,das ebenfalls garantierte Vorsorgeprinzip im Verbraucherschutzrecht- u. Gesundheitschutz, Gentechnik und Chemikaliengrenzwerte,für Boden , Luft und Wasser werden damit vollständig ausgehebelt und für alle Zukunft geopfert.
Europa schafft sich weiter selbst ab, zum Wohle der AFD und Co.

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