Aktuelles, Experten - geschrieben von am Dienstag, Februar 17, 2026 0:35 - noch keine Kommentare

Verlängerung des Drohnen-Führerscheins notwendig, aber längst nicht hinreichend

Pflicht zur sorgfältigen Flugvorbereitung: Drohnen-Piloten liegen trotz gültiger Lizenz häufig falsch – im Kontext von sogenannten UAS-Gebieten bis hin zur Versicherungspflicht

[datensicherheit.de, 17.02.2026] „Drohnen-Camp“, ein Fach- und Verbraucher-Webportal für Drohnenpiloten in Deutschland, betont in einer aktuellen Stellungnahme, dass nach der Verlängerung des EU-Drohnen-Führerscheins erst die eigentliche Praxis beginnt. Demnach liegen Drohnen-Piloten trotz gültiger Lizenz häufig falsch – im Kontext sogenannter UAS-Gebiete bis hin zur Versicherungspflicht. Gewarnt wird, dass der Kompetenznachweis allein noch nicht vor Bußgeldern, Versicherungsproblemen und Fehlannahmen schützt.

drohnen-camp-fuehrerschein-verlaengerung

Abbildung: Drohnen-Camp

Drohnen-Führerschein: Der bloße Kompetenznachweis allein schützt längst noch nicht vor Bußgeldern, Versicherungsproblemen und Fehlannahmen

Drohnen-Führerschein bestätigt lediglich Theortie-Kenntnisse

Viele Drohnen-Piloten haben demnach in diesen Wochen ihren EU-Drohnen-Führerschein (A1/A3 oder A2) verlängert oder erneuert. Doch der gültige Kompetenznachweis per se reiche noch nicht aus, um dann rechtssicher mit der Drohne unterwegs zu sein.

  • „Der Drohnen-Führerschein bestätigt lediglich die theoretischen Kenntnisse – er ist keine pauschale Flugerlaubnis“, unterstreicht Francis Markert, Mitbegründer von „Drohnen-Camp“. Er führt hierzu weiter aus: „Unabhängig vom Führerschein gelten weiterhin klare gesetzliche Vorgaben, welche Mindestabstände zu fremden Personen oder bestimmten Gebieten eingehalten werden müssen.“

In der Praxis zeige sich jedoch, dass viele Drohnen-Piloten den Führerschein als eine Art „Freifahrtschein“ wahrnähmen und dabei unterschätzten, wie stark Ort, Situation und Umfeld über die Rechtmäßigkeit eines Fluges entschieden.

Mindestabstände und „UAS-Gebiete“ stets von Drohnen-Piloten zu beachten

Gerade bei spontanen Flügen – etwa in Wohnumgebungen, Freizeitbereichen oder auf Reisen – würden diese Vorgaben häufig falsch eingeschätzt oder übersehen. Auch mit gültigem Drohnen-Führerschein müssten -Piloten unter anderem:

  • vorgeschriebene Mindestabstände zu Menschen, Gebäuden und Infrastruktur einhalten,
  • geographische „UAS-Gebiete“ (z.B. in der Nähe von Flughäfen, Industrieanlagen, Naturschutzgebieten oder Wohngebieten) beachten (s. Web-Recherchemöglichkeit),
  • prüfen, ob für den geplanten Flug eine behördliche Genehmigung oder Freigabe erforderlich ist!

In Ausnahmefällen – etwa bei Eingriffen in den Luftverkehr – könnten auch strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Drohnen-Versicherungspflicht wird oft unterschätzt

Ein weiterer kritischer Punkt sei die gesetzlich vorgeschriebene Drohnen-Haftpflichtversicherung: Diese sei für alle Drohnen-Flüge in Deutschland verpflichtend – „unabhängig davon, ob privat oder gewerblich geflogen wird“.

Dabei reiche es nicht aus, „irgendeine“ Versicherung zu besitzen. Drohnen-Halter sollten daher regelmäßig prüfen:

  • ob die Versicherung noch aktiv und gültig ist,
  • ob das aktuell genutzte Drohnen-Modell korrekt in der Versicherungsbestätigung aufgeführt ist,
  • ob Gewicht, Einsatzzweck und Seriennummer mit den tatsächlichen Flugdaten übereinstimmen!

Auch hierbei zeige sich, dass der Drohnen-Führerschein Sicherheit vermitteln, aber keine laufende Kontrolle der eigenen Unterlagen ersetzen könne. „Gerade im Winter schaffen sich viele Piloten eine neuere Drohne an, vergessen zum Saisonbeginn jedoch die Versicherung über das neue Fluggerät zu informieren“, gibt Markert zu bedenken. Im Schadensfall riskiere man so erhebliche finanzielle Folgen.

Verantwortung der Drohnen-Piloten beginnt erst mit dem -Führerschein

Der verlängerte Drohnen-Führerschein sei wohl ein wichtiger Baustein für den sicheren Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge – ersetze aber nicht die Pflicht zur sorgfältigen Flugvorbereitung.

  • Wer rechtlich auf der sicheren Seite sein möchte, sollte sich vor jedem Flug über die aktuelle Rechtslage informieren, „UAS-Gebiete“ prüfen und den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig kontrollieren.

Entscheidend sei nicht nur, die Regeln zu kennen, sondern diese situativ richtig anzuwenden.

Weitere Informationen zum Thema:

DROHNEN-CAMP
Über uns – die Gesichter dahinter

DROHNEN-CAMP
Drohnen-Karte für Deutschland: Auf dieser Seite findest du eine Karte, mit der du Flugorte nach möglichen geografischen UAS-Gebieten überprüfen kannst. Unter geografischen UAS-Gebieten verstehen wir Areale, in denen der Betrieb von Drohnen nur erlaubt ist, wenn bestimmte Bestimmungen erfüllt sind.

DROHNEN-CAMP, Francis Markert, 11.02.2026
Drohnen-Versicherung im Check: Das müssen Fernpiloten 2026 wissen / Wusstest du, dass dir ein Bußgeld droht, wenn du beim Abschluss deiner Drohnenversicherung nicht genau hinschaust? Hier räumen wir mit üblichen Irrtümern auf und du erfährst, woran du denken musst!

datensicherheit.de, 25.01.2026
Basis für Alarmketten: Neues Drohnen-Lagezentrum in Bayern / Insbesondere Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) sind Zielgruppe der neuen Einrichtung der hensec secure solutions

datensicherheit.de, 17.11.2025
Drohnen-Erkennung und -Lokalisierung mittels intelligenter Sensordatenfusion / Drohnen lassen sich, wenn sie noch nicht in Sicht-, aber in Hörreichweite sind, dank intelligenter Sensordatenfusion erkennen und lokalisieren

datensicherheit.de, 26.08.2025
Drohnenpiloten sollten allgemeine und spezielle Regelungen vorab kennen und vor Ort beachten / „Drohnen-Camp.de“ hat eine aktuelle Übersicht über europäische Urlaubsländer mit den dort geltenden wichtigsten Regeln veröffentlicht

datensicherheit.de, 05.08.2025
Zunahme der physischen Bedrohung für KRITIS: hensec rät zur flexiblen zivilen Luftraumüberwachung / hensec hat neue Generation ziviler Luftraumüberwachung vorgestellt, welche vollständig passiv arbeitet und damit ohne aktive Aussendungen oder Lizenzpflichten auskommt

datensicherheit.de, 13.05.2017
EASA schafft neue EU-Regelungen für den Betrieb kleiner Drohnen / Benjamin Binet von Gemalto fordert, die kleinen Flugkörper sicher und in einem kontrollierten Rahmen zu betreiben



Kommentare sind geschlossen.

Kooperation

TeleTrusT

Mitgliedschaft

German Mittelstand e.V.

Mitgliedschaft

BISG e.V.

Multiplikator

Allianz für Cybersicherheit

Datenschutzerklärung