Aktuelles, Experten - geschrieben von am Mittwoch, Juli 17, 2013 16:35 - ein Kommentar

Netzneutralität: Drohende Verwässerung des Verbraucherschutzes durch aktuellen EU-Verordnungsentwurf

Providern weitestgehende Freiheit bei der Ausgestaltung ihrer Geschäftsmodelle zugesichert

[datensicherheit.de, 17.07.2013] Björn Böhning, Chef der Berliner Senatskanzlei, fordert die Bundesregierung nachdrücklich auf, sich schnellstmöglich auf EU-Ebene zu engagieren und sich für einen stärkeren Schutz der Netzneutralität einzusetzen. Er zeigt sich erschrocken über den vor wenigen Tagen bekannt gewordenen – noch inoffiziellen – Verordnungsentwurf der EU-Kommission für einen gemeinsamen Telekommunikationsmarkt.
Nachdem EU-Kommissarin Neelie Kroes noch im Juni 2013 angekündigt hatte, Netzneutralität per Gesetz schützen zu wollen, seien die nun geplanten Regelungen umso erstaunlicher und das Ziel werde zur „Farce“, so Böhning. Anstatt Netzneutralität zu schützen, werde den Providern weitestgehende Freiheit bei der Ausgestaltung ihrer Geschäftsmodelle zugesichert. So stehe es ihnen frei, mit Inhalte-Anbietern Verträge zu Ausnahmeregelungen in Volumentarifen und zum Transport in speziellen Diensteklassen zu schließen. Eine „Überholspur“ für zahlende Anbieter werde somit ausdrücklich erlaubt. Argumentiert werde mit der Freiheit der Endkunden, sich für bestimmte Volumentarife, Geschwindigkeiten und Diensteklassen selbst entscheiden zu können.
Der Verordnungsentwurf der EU-Kommission bleibe somit sogar noch weit hinter dem Verordnungsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zurück, zu dem am 17. Juli 2013 eine Anhörung durchgeführt wurde. Strengere nationale Regelungen würden jedoch obsolet, sollte dieser EU-Verordnungsentwurf in Kraft treten, warnt Böhning. Die EU-Kommission plant, das Gesetzgebungsverfahren noch bis Ostern 2014 abzuschließen.



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