Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Montag, Februar 13, 2012 21:57 - noch keine Kommentare
Peter Schaar: ACTA wird erhebliche Auswirkungen auf die Rechtspraxis haben
Staaten verpflichten sich zu wirksamen Maßnahmen gegen alle an vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen in irgendeiner Weise Beteiligten
[datensicherheit.de, 13.02.2012] Peter Schaar bekennt in seiner aktuellen Stellungnahme, dass er die Brisanz des „Handelsübereinkommens zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie“ (ACTA) recht spät erkannt hat. Nach den durch das Europäische Parlament durchgesetzten Entschärfungen, insbesondere nach dem Verzicht auf ein obligatorisches „Three Strikes“-Modell nach französischem Vorbild), schien ihm und anderen Beobachtern aus der Diskussion die Luft rausgewesen zu sein…
Zwar werde in dem Abkommenstext an verschiedenen Stellen darauf hingewiesen, dass Vorschriften zur Wahrung der Privatsphäre unberührt blieben. Andererseits mache schon Art. 2 klar, dass es allen Unterzeichnern unbenommen sei, Maßnahmen zu treffen, die über das Abkommen selbst hinausgingen. Dem gegenüber stünden eine Vielzahl eher vager Vorgaben, die den Vertragsstaaten zwar ein bestimmtes Verhalten nahelegten, diese aber nicht dazu verpflichteten. Insofern ähnele das Abkommen weitgehend eher einer politischen Willenserklärung als einer völkerrechtlich verbindlichen Norm, so Schaar.
Auch wenn also durch ACTA die Vertragsstaaten nicht verpflichtet werden, zur Durchsetzung des geistigen Eigentums die Internetnutzung zu kontrollieren und dabei sogar die übertragenen Inhalte zu überwachen oder Kommunikationsdaten auf Vorrat zu speichern, lege das Abkommen entsprechende Maßnahmen doch nahe – denn die Staaten verpflichteten sich zu wirksamen Maßnahmen gegen alle an Urheberrechtsverletzungen in irgendeiner Weise Beteiligten. So müssten etwa Anbieter von Internetdiensten geschützte Nutzungsdaten, Telekommunikationsunternehmen und sogar Verkehrsdaten der Telekommunikation offenlegen. Kritisch zu beurteilen sei auch, dass nach dem Abkommen ein weitgehend reibungsloser Austausch – auch personenbezogener – Daten zwischen den Vertragsparteien vorgesehen sei, unabhängig von rechtstaatlichen Garantien im Empfängerland.
Der deutsche Gesetzgeber werde zwar durch ACTA nicht zu Rechtsänderungen verpflichtet, aber das Abkommen werde erhebliche Auswirkungen auf die Rechtspraxis haben, warnt der Bundesdatenschutzbeauftragte. Dabei sei besonders gravierend, dass viele Internetdienste eben nicht mehr national erbracht würden und dementsprechend nicht mehr durch nationales Recht abschließend normiert werden könnten. Dass die durch ACTA geforderten bzw. geförderten Maßnahmen gravierende Auswirkungen auf den Datenschutz und das Fernmeldegeheimnis haben werden, hält Schaar für „mehr als wahrscheinlich“.
Weitere Informationen zum Thema:
Datenschutz FORUM, 12.02.2012
Peter Schaar / ACTA und der Datenschutz
Aktuelles, Experten - Juni 10, 2026 0:45 - noch keine Kommentare
„AI Security Institute“: Gründung eines deutschen KI-Sicherheitsinstituts beschlossen
weitere Beiträge in Experten
- Drohnen-Mitnahme bei Flugreisen: Akkus falsch einzupacken kann zu Hunderten Euro Verlust führen
- „Bestes Netz für Deutschland“ – Memorandum of Understanding für Netzausbau unterzeichnet
- Informatik-Monitor Junior 2026: Informatorische Bildung an Grundschulen auf Basis lückenhafter Lehrpläne
- Silicon Saxony begrüßt EU Chips Act 2.0 – fordert indes industrielle Substanz in Berlin, München und Dresden
- Social Media in geordneten Bahnen: Aktualisierter LfDI-Handlungsrahmen für öffentliche Stellen
Aktuelles, Branche, Studien - Juni 10, 2026 0:35 - noch keine Kommentare
Faktor Mensch bleibt laut aktueller Cyberversicherungsstudie zentraler Angriffsvektor
weitere Beiträge in Branche
- Malwarebytes Scam Number Check: Kostenlose Rückwärtssuche für Telefonnummern zum Verbraucherschutz
- Niederlage oder Sieg: Backups im Kontext der Cyberrisiken rund um die Fußball-WM 2026
- Cybersicherheit quasi Torhüter der Netzwerke: WM 2026 als Herausforderung und Inspiration
- Händewaschen als Best Practice: Lernkultur zwischen Krankenhaushygiene und Identity Security
- Digitale Souveränität: Speicherort der Daten notwendiges, aber nicht mehr hinreichendes Kriterium
Aktuelles, A, Experten, Service, Wichtige Adressen - Jan. 13, 2026 1:08 - noch keine Kommentare
Registrierung bei ELEFAND: Krisen- und Katastrophenvorsorge bei Auslandsaufenthalten
weitere Beiträge in Service
- DigiCert-Umfrage: Manuelle Zertifikatsprozesse führen zu Ausfällen, Compliance-Fehlern und hohen Verlusten im Unternehmen
- Threat Hunting: Bedeutung und Wertschätzung steigt
- Umfrage: 71 Prozent der IT-Entscheidungsträger besorgt über Mehrfachnutzung von Passwörtern
- Fast die Hälfte der Unternehmen ohne geeignete Sicherheitsrichtlinien für Remote-Arbeit
- Umfrage: Bedeutung der Konsolidierung von IT-Sicherheitslösungen



Kommentieren