Aktuelles, Branche, Service, Umfragen - geschrieben von dp am Freitag, Juni 29, 2012 10:44 - noch keine Kommentare
Sozialgericht Düsseldorf hat Klage gegen elektronische Gesundheitskarte abgewiesen
BITKOM spricht von wachsender Zustimmung in der Bevölkerung
[datensicherheit.de, 29.06.2012] Das Sozialgericht Düsseldorf hat nach Angaben des BITKOM am 28. Juni 2012 eine Klage gegen die elektronische Gesundheitskarte abgewiesen.
Demnach verletze diese nicht das Recht des Versicherten auf informationelle Selbstbestimmung. Mit der Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf sei nun auch gerichtlich bestätigt worden, dass die Gesundheitskarte den Datenschutz des Versicherten nicht einschränke, kommentiert BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. Die Zustimmung in der Bevölkerung zur elektronischen Gesundheitskarte sei in den vergangenen Jahren gestiegen – 2011 habe eine repräsentative Befragung im Auftrag des BITKOM ergeben, dass rund 70 Prozent der Bundesbürger diese Karte befürworteten. Bei einer Erhebung im Jahr 2009 seien es erst 59 Prozent gewesen.
Die Verbraucher sähen die Vorteile der elektronischen Gesundheitskarte inzwischen offenbar sehr deutlich. Dies sei ein Auftrag an die Politik und alle Beteiligten, die Karte schnellstmöglich flächendeckend verfügbar zu machen und sie mit zusätzlichen Funktionen auszustatten, meint Professor Kempf. Je jünger die Befragten sind, desto stärker falle der Zuspruch aus – mehr als vier Fünftel der unter 30-Jährigen wünschten sich die Einführung der Karte. Aber auch unter Senioren, d.h. 65 Jahre und älter, sei es eine Mehrheit von 55 Prozent.
In der Vergangenheit hatten insbesondere die niedergelassenen Ärzte Zweifel an der elektronischen Gesundheitskarte geäußert, zuletzt beim „Deutschen Ärztetag“. Diese „laute Kritik einer kleinen Gruppe“ überdecke laut BITKOM, dass zum Beispiel bei den Klinikärzten über 90 Prozent für die Gesundheitskarte seien, so ein Ergebnis des sogenannten „E-Health-Report“ der Bundesärztekammer von 2010.
Durch den Stopp der elektronischen Patientenakte und des elektronischen Rezeptes entwickele sich die Auseinandersetzung über einen angeblich mangelhaften Datenschutz bei der Gesundheitskarte immer mehr zu einer „Phantomdiskussion“. Zwar habe die Versichertenkarte bedauerlicherweise deutlich weniger Funktionen als ursprünglich geplant, aber auch in ihrer reduzierten Version steigere sie die Effizienz im Gesundheitswesen, sagt Professor Kempf. Allein durch das Lichtbild und die damit verbundene Verringerung von Missbrauch würden jedes Jahr mehr als 500 Millionen Euro eingespart.
Im europäischen Vergleich gehörte Deutschland in der Gesundheitstelematik zu den „Schlusslichtern“. So werde in Frankreich die neue Gesundheitskarte von 60 Millionen Versicherten verwendet. Dänemark und Schweden nutzten bereits seit über zehn Jahren
elektronische Rezepte und elektronische Patientenakten. Auch in Österreich und der Schweiz habe die Vernetzung des Gesundheitswesens in den vergangenen Jahren große Fortschritte gemacht.
Weitere Informationen zum Thema:
BUNDESÄRZTEKAMMER
eHealth-Report: Der Einsatz von Telematik und Telemedizin im Gesundheitswesen aus Sicht der Ärzteschaft
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