Aktuelles, Branche, Produkte - geschrieben von am Donnerstag, Oktober 31, 2013 17:54 - noch keine Kommentare

24-Stunden-Meldepflicht für Datendiebstahl: Erhöhte Anforderungen an die E-Mail-Sicherheit

GBS empfiehlt präventive Maßnahmen

[datensicherheit.de, 31.10.2013] Am 25. August 2013 trat eine neue Verordnung der Europäischen Union in Kraft, die langfristig Auswirkungen auf die E-Mail-Kommunikation aller Unternehmen in der EU haben könnte, prognostiziert die GROUP Business Software AG (GBS).
Mit dieser Regelung werde – zunächst für Telekommunikations- und Internet-Anbieter – eine 24-stündige Meldepflicht von Datenpannen und Datendiebstählen eingeführt. Entsprechende Vorkommnisse, wozu auch der unbefugte Zugriff auf sensible Kundendaten beispielsweise in E-Mails zählt, seien demnach fristgerecht an die zuständigen Aufsichtsbehörden und Betroffenen zu melden. Nach Einschätzung der E-Mail-Experten der GBS ist dies angesichts der Zunahme an Fällen von Datenmissbrauch, auf die die EU mit dieser Verordnung reagiere, vermutlich erst der erste Schritt hin zu einer branchenübergreifenden Verschärfung der Meldepflichten.
Sie erwarteten, dass die Regelung schon bald auch auf andere Branchen ausgeweitet werde, erklärt Andreas Richter, „VP Marketing Europe“ bei GBS. Unabhängig davon sollten sich Unternehmen schon jetzt wappnen und ihre E-Mail-Kommunikation gegen Datendiebstahl und -verlust wirksam absichern. Es würde nichts nützen, USB-Ports zu blockieren oder CD-Rom-Laufwerke auszubauen, wenn sensible Kundendaten per E-Mail abflössen und in die Hände unbefugter Dritter gerieten, veranschaulicht Richter. Ein gutes Sicherheitskonzept müsse daher auch E-Mails samt ihrer Datei-Anhänge umfassen. Denn oftmals fänden sich in diesen
besonders wichtige Informationen.
GBS bietet seinen Kunden nach eigenen Angaben umfangreiche Möglichkeiten, einem Datenabfluss via E-Mail vorzubeugen – beginnend bei der Integration von „Data Leakage Prevention“ (DLP) bis hin zur Verschlüsselung der ausgehenden Kommunikation. Damit werde nicht nur einem Verlust wichtiger Daten vorgebeugt, sondern zugleich die Vertraulichkeit im B2B- und B2C-Umfeld sichergestellt.
Die E-Mail Experten von GBS üben jedoch auch Kritik an der neuen EU-Verordnung – Unternehmen könnten natürlich nur die Datenpannen melden, von denen sie Kenntnis erhalten. Bei Angriffsversuchen, die häufig unbemerkt blieben, laufe die 24-stündige Meldepflicht ins Leere. Gefragt seien daher zukünftig mehr präventive Maßnahmen, gibt Richter zu bedenken.



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