Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Dienstag, Februar 14, 2023 14:36 - noch keine Kommentare
45 Jahre Bundesbeauftragter für den Datenschutz: Schutz der Privatsphäre der Bürger
Seit 2006 neben dem Datenschutz auch die Informationelle Selbstbestimmung im Fokus
[datensicherheit.de, 14.02.2023] Seit nun 45 Jahren kontrolliert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) nach eigenen Angaben, „ob die rechtlichen Bestimmungen zum Datenschutz umgesetzt und eingehalten werden“. Dabei sei es immer um den Schutz der Privatsphäre der Bürger und ihr Recht auf Informationelle Selbstbestimmung gegangen.

Foto: Bundesregierung/Kugler
Prof. Ulrich Kelber: Der BfDI geht den Weg, der vor 45 Jahren begonnen wurde, konsequent weiter!
Hessen als Vorreiter: 1970 erstes Datenschutzgesetz deutschland- und weltweit
1970 gab es demnach in Hessen das erste Datenschutzgesetz deutschland- und weltweit. „Sieben Jahre später wurde das Bundesdatenschutzgesetz beschlossen, so dass am 13. Februar 1978 mit Hans Peter Bull der erste Bundesbeauftragte für den Datenschutz gewählt werden konnte.“
Mit dem Informationsfreiheitsgesetz im Jahr 2006 habe die Behörde eine neue Aufgabe bekommen, „die seitdem Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit heißt“. Seit 2016 sei der BfDI eine eigenständige und unabhängige oberste Bundesbehörde.
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit seit 2016 eigenständige und unabhängige oberste Bundesbehörde
Laut dem BfDI, Prof. Ulrich Kelber, steht er weiter zu diesem Anspruch, gerade wegen der massiven technologischen und gesellschaftlichen Veränderungen seit 1978: „Heute stellen uns global agierende Unternehmen und Plattformen, ,Big Data’ und lernende Algorithmen vor neue Herausforderungen.“
Mit der europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) habe man es geschafft, diesen Entwicklungen – gemeinsam mit anderen Ländern – mit einem „starken Regelwerk nach europäischen Werten“ zu begegnen.
Weltweit immer mehr Datenschutzgesetze nach europäischem Vorbild
Mit neuen Rechtsakten zur Digitalisierung, wie dem „Data Governance Act“, dem „Digital Services Act“, dem „Digital Markets Act“ und den „Artificial Intelligence Acts“, gehe die Europäische Union (EU) den nächsten Schritt der Regulierung. Aus Sicht Professor Kelbers ist das lange überfällig: „Wir benötigen dringend mehr Transparenz bei Algorithmen, eindeutige Rote Linien beim Verhaltenstracking und Einschränkungen von manipulativen Designs.“
Der BfDI zeigt sich deshalb froh, „dass es weltweit immer mehr Datenschutzgesetze nach europäischem Vorbild gibt, zum Beispiel in Japan oder in Brasilien“. Dies zeige, wie wertvoll der Austausch im Europäischen Datenschutzausschuss und in internationalen Formaten, wie der „Global Privacy Assembly“, der „Berlin Group“ oder im Rahmen der sogenannren G7 sei. „Der BfDI geht den Weg, der vor 45 Jahren begonnen wurde, konsequent weiter“, betont Professor Kelber.
Weitere Informationen zum Thema:
BfDI Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der BfDI / Hier erfahren Sie mehr zu Prof. Ulrich Kelber und den Aufgaben und Befugnissen seiner Behörde
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