Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Dienstag, Oktober 13, 2020 20:08 - noch keine Kommentare
Prof. Dieter Kugelmann gratuliert Hessen: 50 Jahre weltweit erstes Datenschutzgesetz
Zur damaligen Zeit Datenschutzgesetze anzugehen, war mutig und fortschrittlich
[datensicherheit.de, 13.10.2020] Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP), Prof. Dieter Kugelmann, erinnert in seiner Stellungnahme vom 13. Oktober 2020 am ein bedeutsames Jubiläum: „Heute vor 50 Jahren, am 13. Oktober 1970, trat in Hessen das weltweit erste Datenschutzgesetz in Kraft. Es folgten Schweden (im Jahr 1973) und als Nummer drei Rheinland-Pfalz (1974).“
Datenschutz als Reaktion auf zunehmende Befürchtungen vor einem Überwachungsstaat
Professor Kugelmann erläutert: „Mit dem hessischen Gesetz brach eine neue Ära der Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten an. Zur damaligen Zeit Datenschutzgesetze anzugehen, war mutig und fortschrittlich: Zum einen reagierte man auf die zunehmenden Befürchtungen vor einem ,Überwachungsstaat‘. Zum anderen hatten die Gesetzgeber im Blick, dass sich in verschiedenen Wirtschafts- und Lebensbereichen die elektronische Verarbeitung von Daten immer weiter ausbreitete.“
Der Schutz der Daten der Bürger, „die kopiert, verschickt und gespeichert werden konnten“, sei immer wichtiger geworden. Die damaligen Gesetze hätten – entsprechend der Zeit – zwar noch nicht berücksichtigt, „was heute selbstverständliche Datenschutzgrundsätze sind – etwa die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur mit Rechtsgrundlage, etwa der Einwilligung der betroffenen Personen“. Sie hätten aber den Grundstein für die folgenden Entwicklungen gelegt.
In Hessen von Anfang an eine offiziell ernannte, unabhängige Persönlichkeit für den Datenschutz
Die Gesetze in Hessen und Rheinland-Pfalz hätten ähnliche Regelungen aufgewiesen, aber auch Unterschiede: „In Hessen war von Anfang an vorgesehen, dass sich eine offiziell ernannte und unabhängige Persönlichkeit um den Datenschutz kümmert – ähnlich den heutigen Landesdatenschutzbeauftragten. Rheinland-Pfalz ging zunächst einen anderen Weg: Es wurde ein Landtags-Ausschuss für Datenschutz und später eine Datenschutzkommission mit Vertretern aus Parlament und Landesregierung eingesetzt.“
Ein Landesbeauftragter sei in Rheinland-Pfalz erst 1991 gewählt worden. „Was vor 50 Jahren in Hessen begann, ist eines der zentralen Themen des 21. Jahrhunderts – nämlich der Schutz der Daten der Bürgerinnen und Bürger und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in einer digitalen Welt, in der vielfach Algorithmen die Verarbeitung personenbezogener Daten bestimmen.“ Die digitale und technologische Revolution der vergangenen und künftigen Jahre werde der Datenschutz weiterhin konstruktiv begleiten, betont Professor Kugelmann: „So wie die Datenberge anwachsen und immer mehr Lebensbereiche erfassen, muss sich auch der Datenschutz als notwendiges Korrektiv dabei weiterentwickeln.“
Weitere Informationen zum Thema:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, 13.10.2020
50 Jahre Datenschutz in Hessen
datensicherheit.de, 22.05.2020
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