Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Donnerstag, Juni 10, 2021 20:08 - noch keine Kommentare
Staatstrojaner: Einsatz im Bundespolizeigesetz massiv ausgeweitet
Gregor Voht kritisiert unkontrollierte Ausweitung der Befugnisse zum Einsatz des Staatstrojaners als Verstoß gegen Bürgerrechte
[datensicherheit.de, 10.06.2021] Auch die FREIE WÄHLER Bundesvereinigung hat Kritik an der verstärkten Nutzung des sogenannten Staatstrojaners geäußert: Am 10. Juni 2021 sei mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD „der Einsatz von ,Staatstrojanern‘ im Bundespolizeigesetz massiv ausgeweitet“ worden. Die FREIEN WÄHLER kritisieren nach eigenen Angaben demnach insbesondere „die Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten gegen Personen, die noch gar keine Straftat begangen haben, sowie die Freigabe für alle Geheimdienste“. Hiermit drohe die rechtsstaatliche Kontrolle im Bereich der Bürgerrechte verlorenzugehen.

Foto: FREIE WÄHLER
Gregor Voht: Unkontrollierte Ausweitung der Befugnisse zum Einsatz von Überwachungssoftware ein Verstoß gegen die Bürgerrechte!
Staatstrojaner missbrauchen Sicherheitslücken
„Die unverhältnismäßige Überwachung unserer Kommunikation ist ein Angriff auf unsere Bürgerrechte“, warnt Gregor Voht, stellvertretender Bundesvorsitzender FREIE WÄHLER. Laut Voht lebe die CDU gerade ihren „Überwachungsstaat-Fetisch“ voll aus:
„Diese ‚Lizenz zum Hacken‘ für unsere Bundesbehörden trägt nicht zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger bei.“ Vielmehr gefährdeten die „Staatstrojaner“, durch die für den Einsatz benötigen Sicherheitslücken, die gesamte öffentliche Infrastruktur.
Staatstrojaner verletzen präventiv die Privatsphäre von Bürgern
Dass jetzt auch schon präventiv die Privatsphäre von Bürgern verletzt werden dürfe, moniert Voht und befürchtet: „Die zusätzliche Ausweitung der Nutzung von Quellen-Telekommunikationsüberwachung für alle Geheimdienste macht eine Kontrolle der Einsätze zusätzlich schwierig.“
Neben der bewussten Ausnutzung von Sicherheitslücken seien bereits 2017 Provider auf Anweisung von Behörden gezwungen worden, die Verbindungen ihrer Kunden zu manipulieren, um die Einschleusung der Trojaner-Software „FinFisher“ zu ermöglichen, so Voht.
Staatstrojaner bedrohen Privatsphäre jedes Einzelnen
„Ursprünglich sollten die ,Trojaner‘ nur zur Prävention von Internationalem Terrorismus eingesetzt werden. In den letzten Jahren wurde das Einsatzgebiet auch auf Alltagskriminalität ausgeweitet“, berichtet Voht. Gleichzeitig dürften immer weitere Behörden auf diese Technik zugreifen. Kombiniert mit dem Druck auf Provider und Hersteller von Endgeräten zeige sich hierbei ein breiter Angriff auf die Privatsphäre jedes Einzelnen.
Voht fordert deshalb eine „klare rechtsstaatliche Kontrolle“ beim Einsatz. „Zusätzlich brauchen wir ein Verbot zum Ankauf und Ausnutzung von Zero-Day-Lücken und der Vorinstallation von Überwachungssoftware auf Endgeräten durch Druck auf Hersteller und Provider. Dieser geplanten Massenüberwachung in Sinne der CDU müssen wir klare Grenzen aufzeigen. Die SPD hat dabei im entscheidenden Moment vollständig versagt“, kritisiert Voht abschließend.
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 10.06.2021
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