Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Montag, Juni 17, 2024 15:08 - noch keine Kommentare
Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz (DokHVG): Deutscher Anwaltverein kritisiert Blockade der Länder
Gegner des DokHVG bleiben schlüssige Argumente gegen Audio-Dokumentation weiterhin schuldig
[datensicherheit.de, 17.06.2024] „Seit Monaten hängt das im Bundestag bereits beschlossene Gesetz, das die Audio-Aufzeichnung der strafgerichtlichen Hauptverhandlung einführen soll, im Vermittlungsausschuss fest. Nun wurde die Beratung darüber erneut vertagt“, berichtet Rechtsanwalt Prof. Dr. Ali B. Norouzi, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses „Strafrecht“ des Deutschen Anwaltvereins (DAV), in seiner aktuellen Stellungnahme zum „Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz – DokHVG). Er moniert, dass die Gegner des DokHVG schlüssige Argumente gegen die Audio-Dokumentation jedoch weiterhin schuldig blieben. Der DAV kritisiere „diese Verschleppung dringend notwendiger Modernisierung“.
Professor Norouzi kritisiert die immer gleichen, längst widerlegten Behauptungen gegen das DokHVG
Professor Norouzi führt aus: „Es sind die immer gleichen, längst widerlegten Behauptungen, die gegen das DokHVG ins Feld geführt werden.“ Klar sei: Von Gericht und Prozessbeteiligten zu verlangen, selbst mitzuschreiben, lenke von der Wahrnehmung ihrer eigentlichen Aufgaben in der Hauptverhandlung ab, sei fehleranfällig und nicht mehr zeitgemäß. Im internationalen Vergleich hänge Deutschland hierbei deutlich hinterher.
DokHVG könnte zu objektiver Dokumentation der Beweisaufnahme verhelfen
Es sei auch falsch, dass „die Praxis“ die Audio-Dokumentation ablehnen würde. Nicht nur als Anwaltschaft forderten sie schon lange eine objektive Dokumentation zur besseren Nachvollziehbarkeit der Beweisaufnahme – auch unter der jüngeren und aufgeklärten Richter- und Staatsanwaltschaft gebe es zahlreiche Befürworter.
Gerangel um DokHVG schadet dem Rechtsstaat
Trotz eines sich verschärfenden Mangels an juristischem Nachwuchs – auch und gerade in der Justiz – werde überfälliger Fortschritt verweigert. Professor Norouzi betont abschließend: „Das ist nicht nachvollziehbar und schadet dem deutschen Rechtsstaat!“
Weitere Informationen zum Thema:
VERMITTLUNGS AUSSCHUSS, 15.12.2023
Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz – DokHVG)
Bundesministerium der Justiz, 10.05.2023
Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung (Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz – DokHVG)
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