Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Mittwoch, Dezember 18, 2024 20:39 - noch keine Kommentare
Datenleck bei United Kiosk: Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Kunden kostenlose Erstberatung
Die Kanzlei hat nach eigenen Angaben bereits erfolgreich Schadensersatzansprüche aufgrund von Datenschutzverletzungen vor deutschen Landgerichten durchgesetzt
[datensicherheit.de, 18.12.2024] Laut einer aktuellen Stellungnahme der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH soll der digitale Zeitschriftenhändler United Kiosk bereits ab dem 21. Oktober 2024 Opfer eines gezielten Cyber-Angriffs geworden sein: „Das Unternehmen informierte seine Kunden zunächst nur über eine vermeintliche ,technische Störung’.“ Erst seit Anfang Dezember 2024 habe United Kiosk dann in E-Mails an Kunden eingeräumt, dass es sich um einen Hacker-Angriff gehandelt habe, durch den personenbezogene Daten im sogenannten Darknet veröffentlicht worden seien. „United Kiosk ist ein deutscher Anbieter von Zeitschriften und Zeitungen – digital wie gedruckt –, die sowohl als Einzelausgabe als auch im Abonnement bezogen werden können.“ Betroffene Kunden seien nun potenziell vielfältigen Risiken ausgesetzt – darunter unerwünschte Kontaktaufnahmen, Identitätsmissbrauch oder Betrugsversuche. Betroffene könnten mögliche Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung kostenlos durch die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer prüfen lassen.
Ein Kostenfreier Datenleck-Online-Check bietet Betroffenen eine Ersteinschätzung
Die auf Verbraucherrechte spezialisierte Kanzlei empfiehlt demnach betroffenen Verbrauchern eine umgehende Prüfung ihrer Ansprüche. Über einen kostenfreien Datenleck-Online-Check könnten Betroffene eine Ersteinschätzung erhalten und sich über mögliche rechtliche Schritte informieren.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer habe in der Vergangenheit bereits erfolgreich Schadensersatzansprüche aufgrund von Datenschutzverletzungen – beispielsweise im Zusammenhang mit dem „facebook“-Datenleck – vor deutschen Landgerichten durchgesetzt.
Zudem seien die Chancen auf Schadensersatz enorm gestiegen, denn der Bundesgerichtshof (BGH) habe sich z.B. am 18. November 2024 eindeutig verbraucherfreundlich zum Thema „facebook“-Datenleck positioniert. Bereits der bloße Kontrollverlust über die eigenen personenbezogenen Daten stelle einen Schaden dar (Az.: VI ZR 10/24).
Das Datenleck bei United Kiosk führt zur Verunsicherung bei betroffenen Verbrauchern
Nach aktuellen Medienberichten und Schreiben von United Kiosk seien unter anderem folgende Daten von diesem Leck betroffen:
- Anrede, Vorname, Nachname
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
- Bankverbindung
- ggf. Rechnungsdokumente
„Kunden, die von United Kiosk über den Vorfall informiert wurden, sollten unverzüglich ihre Zugangsdaten ändern – insbesondere dann, wenn sie dieselben Passwörter auch für andere Online-Dienste nutzen.“
Zudem empfehle es sich, die Hinweise des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zum sicheren Umgang mit Passwörtern zu beachten. Ebenfalls sollten Betroffene auf mögliche Phishing-Versuche und betrügerische Kontaktaufnahmen vorbereitet sein und sensible Informationen grundsätzlich nicht leichtfertig preisgeben.
Der BGH erleichtert die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz in Folge eines Datenlecks
Betroffene eines Datenlecks sollten diesen Vorfall bei United Kiosk nicht auf die leichte Schulter nehmen. Neben einer möglichen Spam-Welle könnten personenbezogene Daten wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankdaten und Passwörter im Darknet verkauft und für vielfältige kriminelle Aktivitäten genutzt werden. Dies könne bis hin zum Identitätsdiebstahl führen, bei dem Kriminelle im Namen der Opfer Geschäfte tätigten. Was das für United-Kiosk-Kunden bedeutet und welche Rechte Verbraucher laut Dr. Stoll & Sauer haben:
Es besteht ein Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 DSGVO
Nutzer könnten von United Kiosk verlangen, Auskunft darüber zu erhalten, „ob und wie weit sie vom Datenleck betroffen sind“. Sollte United Kiosk keine oder eine unvollständige Auskunft erteilen, könne dies bereits einen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO begründen.
Der BGH hat Verbraucherrechte gestärkt
Der BGH habe am 18. November 2024 klargestellt, dass der reine Kontrollverlust über personenbezogene Daten bereits einen Schaden nach der DSGVO darstelle. Dies erleichtere die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erheblich.
Laut BGH keine zusätzlichen Nachweise erforderlich
Nach der Rechtsprechung des BGH seien weitere Nachweise über Ängste oder Befürchtungen nicht zwingend erforderlich, auch wenn solche Nachweise den Schadensersatz erhöhen könnten.
„facebook“-Datenleck als Präzedenzfall
Das „facebook“-Datenleck zeige exemplarisch, wie Kontrollverluste über personenbezogene Daten Schadensersatzansprüche nach der DSGVO auslösen könnten – eine Entwicklung, die auch für United-Kiosk-Kunden relevant sei.
Widerspruchsmöglichkeit und Unterlassungsanspruch
Betroffene könnten der weiteren Verarbeitung ihrer Daten widersprechen und Unterlassung verlangen.
Weitere Informationen zum Thema:
Dr. Stoll & Sauer
Kostenlose Erstberatung direkt online abrufen
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