Aktuelles, Experten - geschrieben von am Montag, März 9, 2026 0:18 - noch keine Kommentare

KRITIS-Dachgesetz: Bitkom warnt vor kurzfristiger Absenkung des Schwellenwertes

Das „KRITIS-Dachgesetz“ soll die Umsetzung der europäischen CER-Richtlinie in deutsches Recht ermöglichen und schreibt KRITIS-Betreibern u.a. eine Risikobewertung für hybride Bedrohungen vor

[datensicherheit.de, 09.03.2026] Der Bundestag hatte das „KRITIS-Dachgesetz“ Ende Januar 2026 auf den Weg gebracht, doch bei den Ländern gibt es laut einer Meldung vom Digitalverband Bitkom e.V. weitere Nachbesserungswünsche – unter anderem eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf weitere Unternehmen. Das „KRITIS-Dachgesetz“ soll die Umsetzung der europäischen CER-Richtlinie in deutsches Recht ermöglichen und schreibt unter anderem den Betreibern Kritischer Infrastruktur (KRITIS) eine Risikobewertung für hybride Bedrohungen vor.

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Foto: Bitkom

Dr. Ralf Wintergerst: Gerade in der aktuell angespannten Sicherheitslage brauchen wir zügig einen praxistauglichen Rechtsrahmen für den Schutz kritischer Infrastrukturen!

Absenkung des Schwellenwerts würde „KRITIS-Dachgesetz“ auf kleine Betreiber ausdehnen

Die Umsetzungsfrist ist bereits seit dem 18. Oktober 2024 verstrichen, weswegen gegen die Bundesrepublik Deutschland ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission eingeleitet wurde.

  • Der Bitkom-Präsident, Dr. Ralf Wintergerst, kommentiert: „Kritische Infrastrukturen müssen besser geschützt werden! Das erfordert verlässliche Regelungen und Planungssicherheit, neue kurzfristige Vorgaben sind eher schädlich.“

Eine pauschale Absenkung des Schwellenwerts von 500.000 auf 150.000 versorgte Einwohner würde demnach den Kreis der betroffenen Unternehmen schlagartig massiv vergrößern und insbesondere auch kleinere Betreiber betreffen, ohne dass diese eine ausreichende Vorbereitungszeit haben.

Breiterer Anwendungsbereich des „KRITIS-Dachgesetzes“ bringt nicht automatisch mehr Sicherheit

Wintergerst betont: „Ein breiterer Anwendungsbereich bedeutet nicht automatisch mehr Sicherheit!“ Wirksamer Schutz kritischer Infrastrukturen gelinge mit einem risikobasierten Ansatz – kritische Knotenpunkte gezielt identifizieren und Resilienz durch Investitionsanreize stärken.

  • Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses könne nun weitere monatelange Verzögerungen bei der Stärkung der Abwehr von hybriden Angriffen bedeuten.

„Und das, obwohl Deutschland bei der Umsetzung bereits deutlich im Rückstand ist und ein Vertragsverletzungsverfahren der EU läuft. Gerade in der aktuell angespannten Sicherheitslage brauchen wir zügig einen praxistauglichen Rechtsrahmen für den Schutz kritischer Infrastrukturen!“, gibt Wintergerst abschließend zu bedenken.

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Dr. Ralf Wintergerst: Präsident Bitkom / Vorsitzender der Geschäftsführung & Group CEO Giesecke+Devrient GmbH

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datensicherheit.de, 03.02.2026
KRITIS-Dachgesetz verabschiedet: Deutschland muss dringend seine Kritischen Infrastrukturen besser schützen / Die Umsetzungsfrist für das „KRITIS-Dachgesetz“ lief am 18. Oktober 2024 ab – gegen die Bundesrepublik wurde bereits ein „Vertragsverletzungsverfahren“ der EU-Kommission eingeleitet

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