Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Dienstag, November 8, 2022 10:24 - noch keine Kommentare
Abruf des E-Rezepts per eGK: BfDI macht Position unmissverständlich klar
Der BfDI kritisiert geplante Schnittstelle – nicht nach dem Stand der Technik abgesichert und verstößt damit gegen die DSGVO
[datensicherheit.de, 08.11.2022] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Ulrich Kelber, geht in seiner aktuellen Stellungnahme vom 7. November 2022 auf die „unsichere Feature-Spezifikationsvariante ,Abruf der E-Rezepte in der Apotheke nach Autorisierung’“ ein und bekundet hierfür kein Einvernehmen: „Die geplante Schnittstelle ist nicht nach dem Stand der Technik abgesichert und verstößt damit gegen die DSGVO.“ Er schlägt indes eine sichere, für die Versicherten, Ärzte und Apotheker „vollkommen funktionsgleiche Alternative“ vor, bei der im Hintergrund andere Verfahren genutzt würden.

Foto: Bundesregierung/Kugler
Prof. Ulrich Kelber: Unzureichend gesicherte Schnellschüsse kann der BfDI bei seinem gesetzlichen Auftrag nicht mittragen!
BfDI enttäuscht über Ausstieg der Kassenärztlichen Vereinigungen aus Pilotprojekten
Der BfDI ist demnach „enttäuscht über den Ausstieg der Kassenärztlichen Vereinigungen aus den Pilotprojekten zur Einführung des E-Rezeptes“ sowie der Meinungsäußerungen der beiden kassenärztlichen Vereinigungen und des Apothekerverbands zum Thema:
„Das E-Rezept als solches und die drei ursprünglich vorgesehen Einlösungswege sind konsentiert und funktionsfähig. Auch die nun zusätzliche geplante Funktionalität der Einlösung durch Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ohne Eingabe einer PIN ist umsetzbar.“
BfDI sieht Patienten als Leidtragende, welche gerne das E-Rezept nutzen möchten
Die geplante Datenverarbeitung mit der zunächst von der gematik vorgelegten Umsetzung verursache allerdings ein „großes Risiko für die Rechte und Freiheiten aller Nutzerinnen und Nutzer des E-Rezepts“, bundesweit und bei allen Arztpraxen und Apotheken, warnt Professor Kelber und führt hierzu aus:
„Uns gegenüber gemachte Vorschläge zur Minderung des Problems abseits einer anderen Umsetzung verringern die Gefahren für die Versicherten nicht ausreichend.“ Unverständlich sei, dass Kassenärztliche Vereinigungen und Apothekerverband dieses Problem, dass ihnen seit Monaten und damit länger als dem BfDI selbst bekannt sei, nicht wahrnehmen wollten und stattdessen schon Basisabsicherungen von IT-Lösungen als überzogen diffamierten. Er betont: „Leidtragende sind die Patientinnen und Patienten, die gerne das E-Rezept auf einem der bereits funktionierenden Wege nutzen möchten.“
BfDI erwartet von allen Beteiligten bis zum Sommer 2023 eine sichere Lösung
Falls es zu einem – „wohl leicht umsetzbaren“ – Hack bei der unzureichend gesicherten, vom BfDI und auch dem Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nicht freigegebenen Umsetzungsvariante gekommen wäre, hätte das Vertrauen in das E-Rezept und andere Digitalisierungen des Gesundheitssystems enorm gelitten, moniert Professor Kelber und unterstreicht:
„Ich erwarte von allen Beteiligten, dass bis zum Sommer 2023 eine sichere Lösung für das Abholen von E-Rezepten durch Stecken der eGK zur Verfügung steht.“ Die kassenärztlichen Vereinigungen sollten ihren Ausstieg aus dem Pilotprojekt überdenken und nicht angeblich überzogene IT-Sicherheits- und Datenschutzanforderungen vorschieben. Schließlich stünden alle Möglichkeiten der Einreichung von E-Rezepten, „die auch zum Start des Pilotprojektes vorhanden waren“, weiter uneingeschränkt zur Verfügung.
Unzureichend gesicherten Lösungen wird der BfDI eine datenschutzrechtliche Absage erteilen
Neue Funktionalitäten müssten aber Standardanforderungen an IT-Sicherheit erfüllen und dürften nicht dem unberechtigten Zugriff auf den gesamten Bestand der E-Rezepte „Tür und Tor öffnen“. Eine Umsetzungszeit von sechs Monaten sei dabei in der Softwareentwicklung durchaus üblich und notwendig. „Unzureichend gesicherte Schnellschüsse kann der BfDI bei seinem gesetzlichen Auftrag nicht mittragen. Ich bedanke mich bei dem Teil der Berufsverbände im Gesundheitssektor, die uns in dieser Haltung klar und eindeutig unterstützen.“
Der BfDI fordert außerdem, dass das Bundesministerium für Gesundheit und der Deutsche Bundestag durchsetzen, dass vorhandene „sichere und bequeme Authentisierungsmittel“ zum Standard werden, wie beispielsweise eine PIN für die Gesundheitskarte oder den elektronischen Personalausweis: „Es ist alles da, überprüft und könnte sofort eingesetzt werden, wenn beispielsweise die Krankenkassen endlich ihre Versicherten mit der PIN zur eGK versorgen würden.“ Digitalisierung im Gesundheitssektor müsse richtig umgesetzt werden: Sicher, datenschutzkonform und bequem zu nutzen! Abschließend stellt Professor Kelber nochmals klar: „Unzureichend gesicherten Lösungen werden wir auch weiter eine datenschutzrechtliche Absage erteilen.“
Aktuelles, Experten, Studien - Feb. 5, 2026 0:57 - noch keine Kommentare
KI-basierte Disruption der Arbeitswelt: 80 Prozent der Menschen werden ihren Job verlieren
weitere Beiträge in Experten
- Cybercrime mittels Prävention zurückdrängen: Ausführungen zur Zusammenarbeit von Ermittlern und Staatsanwaltschaft auf der „IT-DEFENSE 2026“
- IT-DEFENSE: Ausgebuchte 20. Auflage in Würzburg gestartet
- Benutzerkonten: Pauschaler Passwortwechsel laut BSI keine zeitgemäße Schutzmaßnahme mehr
- KRITIS-Dachgesetz verabschiedet: Deutschland muss dringend seine Kritischen Infrastrukturen besser schützen
- Bargeld muss bleiben – gemeinsamer Appell von 14 Verbraucherschutz-, Sozial-, Wohlfahrts- und Wirtschaftsverbänden an die Bundesregierung
Aktuelles, Branche - Feb. 5, 2026 0:56 - noch keine Kommentare
Moderner OT-Resilienz: Digitale Zwillinge als wichtige Bausteine
weitere Beiträge in Branche
- IT-DEFENSE: Ausgebuchte 20. Auflage in Würzburg gestartet
- Digitale Souveränität als Standortvorteil: Europa im Spannungsfeld Ethik vs. Innovation
- TA584: Cyberkriminelle Gruppe nimmt jetzt deutsche Unternehmen verstärkt aufs Korn
- Zunahme Deepfake-Betrug: facebook bevorzugt im Visier Cyberkrimineller
- Ändere Dein Passwort Tag 2026: Least Privilege und Zugangskontrolle gilt es flankierend zu beachten
Aktuelles, A, Experten, Service, Wichtige Adressen - Jan. 13, 2026 1:08 - noch keine Kommentare
Registrierung bei ELEFAND: Krisen- und Katastrophenvorsorge bei Auslandsaufenthalten
weitere Beiträge in Service
- DigiCert-Umfrage: Manuelle Zertifikatsprozesse führen zu Ausfällen, Compliance-Fehlern und hohen Verlusten im Unternehmen
- Threat Hunting: Bedeutung und Wertschätzung steigt
- Umfrage: 71 Prozent der IT-Entscheidungsträger besorgt über Mehrfachnutzung von Passwörtern
- Fast die Hälfte der Unternehmen ohne geeignete Sicherheitsrichtlinien für Remote-Arbeit
- Umfrage: Bedeutung der Konsolidierung von IT-Sicherheitslösungen



Kommentieren