Aktueller Warnhinweis des Bundeskriminalamtes vor gefälschten E-Mails

Aus Anlass der aktuell im Umlauf befindlichen gefälschten E-Mails mit dem Bundeskriminalamt als vermeintlichem Absender und Betreff weist das BKA ausdrücklich darauf hin, dass Strafanzeigen im Zusammenhang mit polizeilichen Vorgängen nicht per E-Mail verschickt werden und die in den gefälschten Schreiben geforderte Überweisung keinesfalls vorgenommen werden soll!

Betrüger fordern im Namen des BKA Überweisung eines angeblichen Bußgeldes

[datensicherheit.de, 23.05.2009] Das Bundeskriminalamt (BKA) hat am 22. Mai 2009 Kenntnis von dem Versand gefälschter E-Mails erlangt, in denen mit dem Betreff „Bundeskriminalamt“ das BKA auch als angeblicher Absender genannt ist.
Diese E-Mails werden ganz offensichtlich von Betrügern in Umlauf gebracht, denn der Inhalt besage, dass gegen den Empfänger vorgeblich eine Strafanzeige wegen illegalen Herunterladens von Filmen, Software und MP3-Musikdateien erstattet wurde. An die Empfänger solcher gefälschten E-Mails ergeht dann auch noch die Aufforderung, ein „Bußgeld“ an die angegebene Kontoverbindung zu überweisen.
Wer bereits dieser unberechtigten Zahlungsaufforderung nachgekommen sein sollte, möge sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle wenden und auch umgehend mit dem kontoführenden Kreditinstitut in Verbindung setzen!

Weitere Informationen zum Thema:

Bundeskriminalamt, 23.05.2009
BKA warnt vor betrügerischen E-Mails mit BKA-Absender

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