Aktuelles - geschrieben von dp am Mittwoch, April 6, 2011 16:24 - ein Kommentar
Auf die Zutatenliste kommt es an: Nach Analogkäse und Formschinken nun auch Kaffeestreckung
Hersteller sparen Rohstoffkosten und Steuern zu ihren Gunsten – Anmerkungen von Kaffeegenießer Dirk Pinnow
[datensicherheit.de, 06.04.2011] Dass der Geschmack vieler Nahrungs- und Genussmittel zumeist einer erschreckenden Vielfalt hinzugefügter Substanzen denn natürlicher, immanenter Aromen geschuldet ist, daran hat man sich im Laufe der Zeit leider gewöhnen müssen. Auch wenn ein Blick auf die Zutatenliste appetitbremsend sein kann, sollte dieser vor dem Kauf indes selbstverständlich sein – und ggf. zum Nachdenken über weitgehend natürliche Alternativen anregen. Dass zudem der Verpackungsgröße zu misstrauen ist und es sich angesichts der von den Verbraucherzentralen aufgespürten Mogelpackungen lohnt, den Preis pro Menge der eigentlichen Ware zu vergleichen, hat sich wohl inzwischen herumgesprochen; datensicherheit.de hat darüber gelegentlich berichtet. Der Ökonomisierungswahn zu Lasten der Verbraucher macht nun das genaue Studium der Verpackungsaufschriften entdgültig zur Selbstverpflichtung des mündigen Bürgers, denn es gilt zu prüfen, ob der plakative Aufdruck auf der Vorderseite wirklich hält, was er verspricht:
Nach „Analogkäse“ und „Formschinken“ geht es nun um den Kaffee… Ja, es ist wieder den Verbraucherschützern der Hinweis zu verdanken, dass die Aufschrift „Kaffee“ nicht notwendigerweise bedeutet, auch 100 Prozent Kaffee zu erhalten! Dem Kaffeepulver werden demnach oftmals andere Stoffe beigemischt – vor allem bei Billigmarken werde der Kaffee mit Maltodextrin und Karamell gestreckt. So könnten die Hersteller Rohstoffkosten und Steuern sparen. Die Steuerersparrnis könne bis zu ca. 25 Cent pro Packung ausmachen, wobei aber der Preis im Supermarkt für den 100-prozentigen und den gestreckten Kaffee gleich blieben.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt folglich beim Kauf von Kaffeepulver, sehr genau auf die Verpackung und das Kleingedruckte zu schauen – sind etwa Maltodextrin und Karamell als Zutaten aufgeführt, dann handelt es sich um eine Streckung. Nach ihren Erkenntnissen sei die Aufmachung eines solchen Kaffeeprodukts fast identisch mit jener für den 100-prozentigen Kaffee. Als Fazit lässt sich nur sagen: „Verbraucher, Augen auf – beim Schinken-, Käs- und Kaffeekauf!“
Weitere Informationen zum Thema:
105’5 Spreeradio
Kaffeeschwindel
verbraucherzentrale Hamburg
Mogelpackung 2.0 / Neue Tricks bei versteckten Preiserhöhungen
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cryoman
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…. und ich wundere mich schon, wieso der Kaffee nach „alte Kippe“ schmeckt! ^^