Aktuelles - geschrieben von dp am Dienstag, Januar 4, 2011 17:40 - noch keine Kommentare
Bundesnetzagentur untersagt Rechungslegung sowie Inkasso zweier Gewinnspieleintragsdienste
Bei unerlaubten Telefonanrufen Gutscheine versprochen und Verträge untergeschoben
[datensicherheit.de, 04.01.2011] Die Bundesnetzagentur hat jetzt laut einer Meldung der verbraucherzentrale Baden-Württemberg untersagt, Rechnungsbeträge der Gewinnspieleintragsdienste „win-finder.com“ und „windienst.net“ einzuziehen:
Diese versuchten derzeit mit unerlaubten Telefonanrufen und versprochenen Gutscheinen Verträge zu Glückspieleintragsdiensten unterzuschieben und über die Telefonrechnung abzurechnen. Verbraucher hätten berichtet, dass ihnen am Telefon Kosmetikgutscheine versprochen worden seien. Anschließend werde mit der Behauptung, die Verbraucher hätten einem Vertrag für einen Gewinnspieleintragsdienst zugestimmt, über die Telefonrechnung Beträge eingezogen. Die Rechnungssumme beläufe sich auf wöchentliche 9,90 Euro (39,60 Euro im Monat). Diese Beträge würden auf den Telefonrechnungen der Deutschen Telekom aber nur als „Beträge anderer Anbieter“ ausgewiesen; auf Rechnungen anderer Telefongesellschaften stehe häufig nur deren Internet-Dienst „tel-and-pay.de“.
Dieser Abzockmethode habe die Bundesnetzagentur jetzt einen Riegel vorgeschoben und Rechungslegung sowie Inkasso verboten – das Verbot gelte rückwirkend ab 30.03.2010.
Von diesem Verbot profitierten derzeit aber nur die Kunden der Deutschen Telekom, kritisiert Christian Gollner von der verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Das Verbot greife auch nicht, wenn die in Rechnung gestellten Beträge schon eingezogen wurden – in diesem Fällen müssten betroffene Verbraucher die Beträge zurückfordern.
Weitere Informationen zum Thema:
verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Abgezockt von win-finder.com oder anderen Glücksfindern?: Fordern Sie in Rechnung gestellte Beträge zurück!
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