Aktuelles, Experten - geschrieben von am Dienstag, Juni 18, 2019 16:20 - noch keine Kommentare

EuGH: Nein zur deutschen PKW-Maut

Dr. Patrick Breyer kommentiert Abwendung des automatisierten Massenabgleichs von Autokennzeichen

[datensicherheit.de, 18.06.2019] Laut Medienberichten hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die deutsche PKW-Maut in seiner am 18. Juni 2019 verkündeten Entscheidung mit dem Unionsrecht für unvereinbar erklärt. Dr. Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Europaabgeordnete der Piratenpartei, hatte bereits 2016 Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingelegt, und kommentiert nun zustimmend diese EuGH-Entscheidung.

Vom EuGH-Urteil auch geplanter automatisierter Massenabgleich von PKW-Kennzeichen betroffen

Die „sozial ungerechte, unökologische und uneuropäische“ Maut müsse jetzt „endgültig beerdigt“ werden, fordert Dr. Breyer und kritisiert die Bundeskanzlerin in diesem Zusammenhang für deren „Wählertäuschung“. Besonders freue er sich, „dass mit dem heutigen Urteil auch der zur Kontrolle geplante automatisierte Kfz-Massenabgleich vom Tisch sein dürfte.“

Heftige Kritik an Verwendung fehleranfälliger Überwachungstechnik

Nicht nur die PKW-Maut sei zum Anlass genommen worden, um massenhaft Kfz-Kennzeichen zu scannen. Seine Partei wehre sich auch gegen die Verwendung dieser fehleranfälligen Überwachungstechnik für die Geschwindigkeitsüberwachung per „Section Control“, die Durchsetzung von Dieselfahrverboten sowie für Zwecke der Kriminalitätsbekämpfung – wobei hierzu „unlängst ebenfalls von einem Mitglied der Piratenpartei gegen die Vorratsspeicherung aller Autofahrer in Brandenburg Klage erhoben wurde“, berichtet Dr. Breyer.

Unbescholtene Bürger müssen sich ohne ständigen Überwachungsdruck fortbewegen können

„Mobilität ist kein Verbrechen. Demokratie braucht Überwachungsfreiheit“, unterstreicht der Bürgerrechtler. Es müsse unbescholtenen Bürgern möglich sein, „sich ohne ständigen Überwachungsdruck fortzubewegen“. Die Bewegungsprofile, die sonst erstellt werden könnten, „laden zu Missbrauch und zur Zweckentfremdung geradezu ein“, warnt das MdEP.

Weitere Informationen zum Thema:

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Gesetz über die Erhebung einer zeitbezogenen Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen (Infrastrukturabgabengesetz – InfrAG) / § 11 Überwachung

datensicherheit.de, 13.06.2019
Kennzeichenscanner: Klage gegen Totalerfassung in Brandenburg / Antrag beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) eingereicht



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