Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Donnerstag, Juni 21, 2012 23:44 - ein Kommentar
Freiheit statt Angst: Polizeiliche Videoüberwachung der Demonstrationen unzulässig
Verwaltungsgericht Berlin erkennt Anfertigung sogenannter „Übersichtsaufnahmen“ als rechtswidrig
[datensicherheit.de, 21.06.2012] Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Urteil vom 26. April 2012 entschieden, „dass die Anfertigung von Übersichtsaufnahmen, die anlässlich früherer Aufzüge des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung in Berlin durch den Beklagten [den Polizeipräsidenten in Berlin, d.h. die Berliner Polizeibehörde] erfolgt ist, rechtswidrig war“. Nach Angaben des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung hat der Berliner Polizeipräsident seine Beamten zwischenzeitlich angewiesen, dass „Übersichtsaufnahmen, die nicht an tatsächliche Anhaltspunkte hinsichtlich einer bevorstehenden erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gebunden sind, […] bei der gegebenen Rechtslage nicht mehr angefertigt werden“.
Sie freuten sich über das deutliche Urteil zur illegal durchgeführten polizeilichen Videoüberwachung ihrer „Freiheit statt
Angst“-Demonstration, so Michael Ebeling vom Arbeitskreis. Es sei bitter, dass landesweit immer wieder erst mutige Bürger vor Gericht ziehen müssten, um den Behörden den wesentlichen Stellenwert der Meinungs- und Versammlungsfreiheit vor Augen zu führen.
Unter dem Motto „Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn!“ demonstrieren seit Jahren Tausende von Menschen gegen die immer weiter zunehmende Kontrolle und Überwachung, z.B. durch Vorratsdatenspeicherung oder Internetzensur. Bei den Demonstrationen 2009 und 2010 fertigte die Berliner Polizei von einem an der Spitze der Versammlungen fahrenden Polizeifahrzeug permanent sogenannte „Übersichtsaufnahmen“ der Demonstration an, obwohl der Protest vollkommen friedlich verlief. Gegen
die einschüchternde Überwachung des Überwachungsprotests klagte ein Mitglied des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung – mit Erfolg. Das Gericht erklärte jetzt die polizeiliche Videoüberwachung der Demonstrationen für rechtswidrig, weil diese Personen von einer unbefangenen Teilnahme abschrecken könnte.
In einer Demokratie müssten Menschen ohne Angst vor negativen Konsequenzen an Demonstrationen teilnehmen können, ihre Meinung artikulieren und ihre Forderungen frei aufzeigen können. Der durch Videoüberwachung entstehende Beobachtungsdruck schränke die Meinungs- und Versammlungsfreiheit ein, erklärt Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Sie wehrten sich gegen die ausufernde präventive Erhebung und Speicherung von Daten von Menschen, die an Demonstrationen teilnehmen.
Weitere Informationen zum Thema:
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
Stoppt die Vorratsdatenspeicherung!
ein Kommentar
Daniel Gerholdt
Kommentieren
Aktuelles, Experten - März 14, 2026 0:23 - noch keine Kommentare
Geschwindigkeit sowie Sicherheit in Einklang bringen und dabei digitale Innovation nachhaltig im Unternehmen verankern
weitere Beiträge in Experten
- Rechenzentren in Holzbauweise: Von Schweden bis Deutschland wird vermehrt auf Brettsperrholz statt Stahlbeton gesetzt
- Plattform Privatheit lädt nach Frankfurt am Main ein: KI – Freundin versus Datenkrake
- Datenschutz trifft Medienkompetenz: Medienpädagik-Fachtag in Berlin am 25. März 2026
- Zero Trust: Absicherung mobiler IoT- und OT-Systeme
- Datenschutz als Unterrichtsthema: Kostenfreie BfDI-Lehrmaterialien für Klassenstufen 4 bis 7
Aktuelles, Branche, Produkte - März 15, 2026 0:56 - noch keine Kommentare
Datenrettung bei Maschinen und Anlagen: Wiederherstellung von Maschinensteuerungen immer einen Versuch wert
weitere Beiträge in Branche
- Phishing-Angriffe zu Feiertagen: Ostern droht wieder ein saisonaler Höhepunkt
- World Backup Day: Anlass zur Neubewertung eigener Cyberresilienz als Chefsache
- „CrackArmor“: Neun Sicherheitslücken in Millionen von Linux-Systemen entdeckt
- Zero Trust: Absicherung mobiler IoT- und OT-Systeme
- Angriff auf die digitale Lebensader: Telekommunikation ist die Königsklasse für die Cyberkriminalität
Aktuelles, A, Experten, Service, Wichtige Adressen - Jan. 13, 2026 1:08 - noch keine Kommentare
Registrierung bei ELEFAND: Krisen- und Katastrophenvorsorge bei Auslandsaufenthalten
weitere Beiträge in Service
- DigiCert-Umfrage: Manuelle Zertifikatsprozesse führen zu Ausfällen, Compliance-Fehlern und hohen Verlusten im Unternehmen
- Threat Hunting: Bedeutung und Wertschätzung steigt
- Umfrage: 71 Prozent der IT-Entscheidungsträger besorgt über Mehrfachnutzung von Passwörtern
- Fast die Hälfte der Unternehmen ohne geeignete Sicherheitsrichtlinien für Remote-Arbeit
- Umfrage: Bedeutung der Konsolidierung von IT-Sicherheitslösungen



Und was bringt dieses Urteil?
NICHTS!
Sind die Personen, die die Überwachung angeordnet haben aus ihrem Amt entfernt worden und wegen Rechtsbeugung/Amtsmißbrauch vor dem Kadi gelandet? Ich glaube nicht.
Solange solches Verhalten ungestraft bleibt, wird es immer wieder passieren, so lange, bis die Bevölkerung nichts mehr dagegen unternimmt, weil es eh keinen Sinn hat…