Aktuelles, Branche, Studien - geschrieben von am Donnerstag, Dezember 7, 2017 22:59 - noch keine Kommentare

Mittelstand befürchtet Benachteiligung durch EU-DSGVO

Fachbesucher auf der „it-sa 2017“ in Nürnberg befragt

[datensicherheit.de, 07.12.2017] Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) würden durch die strikten Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gegenüber größeren Firmen benachteiligt – das sei zumindest die Meinung von 94 Prozent der Besucher der IT-Security-Messe „it-sa 2017“ in Nürnberg. Im Rahmen der Umfrage „Datensicherheit in der Cloud“ seien diese im Auftrag der TeamDrive Systems GmbH um ihre Meinung gebeten worden.

Flexibilität und Effizienz durch Vorschriften stark beeinträchtigt

„Kleinere Unternehmen mussten sich bisher kaum mit dem Thema Datensicherheit in seiner ganzen Tiefe auseinandersetzen. Bei wenigen Mitarbeitern wird oft noch nicht einmal ein Datenschutzbeauftragter eingesetzt. Mit der DSGVO und den hohen Strafsummen bei festgestelltem Vergehen ändert sich dieser Status quo gravierend – und kostet junge Firmen eventuell sogar ihre Existenz“, erläutert Volker Oboda, Geschäftsführer von TeamDrive.
Die Umfrage „Datensicherheit in der Cloud“ zeige deutlich die Befürchtung, dass die strikten Richtlinien dieser Datenschutzgrundverordnung die Unternehmensentwicklung stark ausbremsen könnten:

  • 78 Prozent vermuteten, dass die wirtschaftliche Wachstumskurve in Zukunft deutlich langsamer ansteigen werde.
  • 77 Prozent gingen davon aus, dass Flexibilität und Effizienz in Unternehmen durch die große Menge an Vorschriften stark reduziert würden.

„Firmen müssen im Hinblick auf die Datensicherheit vieles berücksichtigen. Damit diese Themen auf die Arbeitskraft keinen Einfluss haben, tun Unternehmen gut daran, das Thema Datensicherheit einem externen Dienstleister zu überlassen. Nur so können Ruhe und Sicherheit wieder in das Tagesgeschäft einkehren“, so Oboda.

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TeamDrive- EU-DSGVO / Umfrage it-sa 2017

Abbildung: TeamDrive Systems GmbH

Ergebnisse der Umfrage zur EU-DSGVO auf der „it-sa 2017“

Ambivalente Abschreckung – Empfehlung zur Prävention

„Vor allem die enorm hohen finanziellen Strafen, die durch die DSGVO möglich werden, sind bei den Befragten Thema.“ Dabei lobten 79 Prozent die „frappierend hohen Geldstrafen“, die mit einem Verstoß gegen die DSGVO anfallen könnten. Sie gingen davon aus, dass viele Firmen nur durch diese Abschreckung den sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten ernstnehmen würden. Trotz dieses Zugewinns an Aufmerksamkeit gebe es aber auch Zweifel: So sähen 63 Prozent die möglichen Höhen der Strafsummen als überzogen an. 26 Prozent stimmten dieser Annahme immer noch teilweise zu.
Konzentrierte Beratungsgespräche können wichtige Informationen dazu geben, wie Strafzahlungen vermieden und Richtlinien der DSGVO verlässlich eingehalten werden können, empfiehlt Oboda den KMU.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 06.12.2017
EU-DSGVO: Größere Unternehmen in Deutschland bereiten sich vor

datensicherheit.de, 19.11.2017
Viele offene Fragen und wenige Antworten: EU-DSGVO und Cyber-Versicherung

datensicherheit.de, 13.08.2017
EU-Datenschutz-Grundverordnung: Tenable Inc. stellt drei essentielle Schritte vor

datensicherheit.de, 13.06.2017
Spiel mit dem Feuer: Nichtbeachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung

datensicherheit.de, 30.05.2017
Höhere Anforderungen an Datenschutz: Im Mai 2018 tritt die EU-DSGVO in Kraft

datensicherheit.de, 30.05.2017
EU-DSGVO-Studie: Vier von fünf deutschen Unternehmen liegen noch zurück

datensicherheit.de, 03.04.2017
EU-DSGVO: Geschäftsführern und Mitarbeitern drohen Bußgelder in Millionenhöhe



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