Aktuelles, Experten, Studien - geschrieben von am Montag, April 3, 2017 19:09 - noch keine Kommentare

Neue Studie: Einfache Wege zu mehr Privatheit

Stiftung Datenschutz empfiehlt Einsatz „Personal Information Management Services“ (PIMS)

[datensicherheit.de, 03.04.2017] Die Stiftung Datenschutz nach eigenen Angaben hat in Berlin eine umfassende Studie zu neuen technischen Hilfsmitteln vorgelegt, die ein zentrales Problem im Umgang mit personenbezogenen Daten im Internet lösen sollen. Hierzulande seien diese „Personal Information Management Services“ (PIMS) noch kaum bekannt. Diese Studie – entstanden unter Mitwirkung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsförderung (DIW) – zeige die großen Potenziale dieser Systeme und rufe die Politik zu mehr Unterstützung auf. Sie sei ein „weiterer Beleg für den interdisziplinären Ansatz der Stiftung“ und unterstreiche ihre Rolle als Dialogplattform und „ThinkTank“ zum Privatsphärenschutz.

Aufruf an die Politik zu mehr Unterstützung!

Laut der Studie der Stiftung Datenschutz zu neuen technischen Hilfsmitteln, die ein zentrales Problem im Umgang mit personenbezogenen Daten im Internet lösen sollen, sind hierzulande „Personal Information Management Services“ (PIMS) noch kaum bekannt. Diese Studie – entstanden unter Mitwirkung des DIW – weise auf die großen Potenziale dieser Systeme hin und rufe die Politik zu mehr Unterstützung auf. In ihrem digitalen Alltag würden Verbraucher sehr häufig um Zustimmung zur Nutzung der sie betreffenden Daten gebeten. Ohne Einwilligung zur Datenverarbeitung kämen sie regelmäßig nicht in den Genuss digitaler Dienstleistungen. Die zugehörigen Datenschutzerklärungen seien wegen juristischer Anforderungen und technischer Komplexität meist lang und schwer verständlich. Die Stiftung Datenschutz habe in Jahr lang die Möglichkeiten untersucht, den oftmals unübersichtlichen Einwilligungsprozess einfacher und praxisnäher zu gestalten. Zusammen mit internationalen Experten sei nun von der Stiftung ihr Abschlussbericht in Berlin vorgelegt worden.

Ein größeres Maß an Transparenz und mehr Schutz persönlicher Daten

Nach einer eingehenden Analyse komme das Studienteam unter der Leitung von Dr. Nikolai Horn, Referent bei der Stiftung Datenschutz, zu dem Schluss, dass PIMS künftig bei der Einwilligung zur Nutzung personenbezogener Daten ein größeres Maß an Transparenz ermöglichen und Bürgern mehr Schutz ihrer persönlichen Daten gewährleisten könnten. Voraussetzung für den Erfolg von PIMS seien nach dieser Studie jedoch europaweit einheitliche technische Standards, damit im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung das Schutzniveau gleich hoch ist.
„Wir geben erstmalig einen Überblick über die Fülle an technischen Möglichkeiten und die Lösungstiefe sogenannter PIMS. Damit wollen wir auch Impulse für den politischen Dialog im Bereich des Privatsphärenschutzes geben“, erläutert Horn. Erneut fordere die Stiftung ein höheres Maß an Aufklärung, um die Gefahren für die Privatheit im Netz zu verdeutlichen sowie einfache technische Lösungen wie PIMS bekannter zu machen.

Überblick zur technischen Tiefe unterschiedlicher Softwarelösungen

Die vom Bundesministerium des Innern geförderte Studie mit dem Titel „Neue Wege bei der Einwilligung im Datenschutz – technische, rechtliche und ökonomische Herausforderungen“ schaffe einen Überblick zur technischen Tiefe der unterschiedlichen Softwarelösungen.
Im juristischen Teil gehe Prof. Dr. Anne Riechert von der Frankfurt University of Applied Science, die Bundesstiftung datenschutzrechtlich beratend, auf rechtliche Fragestellungen bei automatisierten Einwilligungen ein.
Die Betrachtung der recht neuen Technologie unter ökonomischen Gesichtspunkten nehme Dr. Nicola Jentzsch vom DIW vor.

PIMS: bedürfnisorientierte Datenverwaltung

Softwarelösungen wie PIMS speicherten und verwalteten persönliche Daten entsprechend der Bedürfnisse des Users und bezweckten einen abgestimmten Schutz der Privatsphäre. Diese plattformunabhängigen Dienste böten ein breites, hochdynamisches Anwendungsfeld – von Kalenderlösungen bis hin zur Vermarktung von nutzerabhängigen Daten. In der Regel stünden die Anwendungen als kostenlose Add-ons oder Apps zur Verfügung.
Die Idee hinter solchen Ansätzen sei, dass es dem Nutzer möglich sein sollte zu entscheiden, wann, an wen, zu welchem Zweck, in welchem Umfang und für wie lange er seine Daten übermittelt. Gleichzeitig solle damit die Nutzung der Daten nachverfolgt und ggf. widerrufen werden können.

Weitere Informationen zum Thema:

Stiftung  Datenschutz, 30.03.2017
UNSERE STUDIE: „NEUE WEGE BEI DER EINWILLIGUNG IM DATENSCHUTZ – TECHNISCHE, RECHTLICHE UND ÖKONOMISCHE HERAUSFORDERUNGEN“

datensicherheit.de, 03.04.2017
Neues Bundesdatenschutzgesetz: Nachbesserungen dringend empfohlen

datensicherheit.de, 16.05.2013
acatech setzt sich für eine Kultur der Privatheit im Internet ein



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