Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Mittwoch, Oktober 9, 2024 19:01 - noch keine Kommentare
Berechtigtes Interesse: BfDI begrüßt EDSA-Leitlinien
EDSA wird öffentliche Konsultation zu Leitlinien zum Berechtigten Interesse durchführen
[datensicherheit.de, 09.10.2024] Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hebt in ihrer aktuellen Stellungnahme die Bedeutung der neuen Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) zum sogenannten Berechtigten Interesse hervor. Der EDSA werde eine öffentliche Konsultation zu diesen Leitlinien durchführen, welche in Kürze auf der EDSA-Website publiziert werden sollen.

Foto: BfDI/DH
Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider verspricht sich mehr Rechtssicherheit für Bürger und Unternehmen…
Definition des Berechtigten Interesses schon seit DSGVO-Einführung Anlass für Diskussionen
Die Definition des Berechtigten Interesses sei schon seit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Anlass für Diskussionen. Gerade für das Verhältnis zwischen Wirtschaft und Privatpersonen sei entscheidend, wann Daten auf dieser Grundlage verarbeitet werden dürfen.
„Deshalb ist es sehr gut, dass der Europäische Datenschutzausschuss seine Leitlinien zu diesem Thema vorgelegt hat. Ich verspreche mir davon mehr Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, aber eben auch für die Unternehmen“, so Frau Prof. Specht-Riemenschneider.
EDSA möchte beim Berechtigten Interesse nun für mehr Klarheit und Einheitlichkeit sorgen
Im Fokus dieser Leitlinien stehen demnach die Voraussetzungen, die Verantwortliche erfüllen müssen, wenn sie personenbezogene Daten zur Wahrung Berechtigter Interessen verarbeiten möchten. In der Praxis sei diese Rechtsgrundlage sehr bedeutsam. Allerdings lasse der entsprechende DSGVO-Artikel einen großen Interpretationsspielraum. Der EDSA sorge hierzu nun für mehr Klarheit und Einheitlichkeit.
Die neuen Leitlinien machten deutlich, dass eine Datenverarbeitung auf Basis des Berechtigten Interesses nicht nur als „letzter Ausweg“ für Verarbeitungsvorhaben, für welche andere Rechtsgrundlagen nicht griffen, betrachtet werden sollte. Ebenso wenig sollte die Rechtsgrundlage übermäßig ausgedehnt werden, weil sie angeblich weniger einschränkend als andere wäre.
Weitere Informationen zum Thema:
edpb (EDSA) European Data Protction Board, 09.10.2024
EDSA verabschiedet Stellungnahme zu Auftragsverarbeitern, Leitlinien zum berechtigten Interesse, Erklärung zum Entwurf einer Verordnung zur Durchsetzung der DSGVO und Arbeitsprogramm 2024-2025
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