Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Dienstag, August 31, 2021 21:25 - noch keine Kommentare
BfDI-Stellungnahme zur Abfrage des Impf- und Teststatus durch Arbeitgeber
Der BfDI, Prof. Ulrich Kelber, fordert rechtliche Klarstellung
[datensicherheit.de, 31.08.2021] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Ulrich Kelber, fordert nach eigenen Angeben eine rechtliche Klarstellung zur Abfrage des Impf- und Teststatus von Beschäftigten: „Ich rate zu einer bundeseinheitlichen Regelung, die einen Flickenteppich verhindert. Der Verordnungsgeber ist jetzt in der Pflicht zu handeln.“
![bfdi-professor-ulrich-kelber-klein](https://www.datensicherheit.de/wp-content/uploads/bfdi-professor-ulrich-kelber-klein-e1593355873726.jpg)
Foto: Bundesregierung/Kugler
Prof. Ulrich Kelber: BfDI rät zu bundeseinheitlicher Regelung, die Flickenteppich verhindert…
BfDI steht mit beteiligten Bundesministerien in Kontakt
Der BfDI stehe hierzu bereits mit den beteiligten Bundesministerien in Kontakt. Mit wenigen Ausnahmen, wie beispielsweise im Gesundheitsbereich, könnten Arbeitgeber und Dienstherren momentan weder den Impf- oder Teststatus ihrer Beschäftigten erfragen oder irgendeine Art von Testungspflicht anordnen. Um die geforderte Rechtsklarheit zu schaffen, werde der BfDI die beteiligten Bundesministerien weiterhin intensiv beraten.
BfDI fordert datenschutzfreundliche Regelungen
Der BfDI betont demnach, dass hierzu datenschutzfreundliche Regelungen im Sinne der Informationellen Selbstbestimmung der Beschäftigten getroffen werden sollten. Professor Kelber erläutert: „Je nachdem, ob man sich für ,2G‘ oder ,3G‘ entscheidet, müsste die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber auch gar nicht wissen, welchen konkreten Status ihre Beschäftigten haben. Eine Unterscheidung der Nachweise wäre dann nicht notwendig.“
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