Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Donnerstag, April 21, 2016 19:10 - ein Kommentar
Bier: 500 Jahre Reinheitsgebot mit gravierenden Lücken
Stellungnahme von foodwatch zu den Schattenseiten einer suggestiven Vermarktungsstrategie
[datensicherheit.de, 21.04.2016] Ein bedeutendes, fast mystisch aufgeladenes Jubiläum gilt es am 23. April 2016 zu feiern: Die deutsche Brauereibranche begeht 500 Jahre Reinheitsgebot des deutschen Bieres. In einer aktuellen Stellungnahme führt die Verbraucherorganisation foodwatch aus, warum die Freude darüber durchaus getrübt sein kann.
Nur ein „Scheinheitsgebot“?
Das deutsche Reinheitsgebot sei ein „Scheinheitsgebot“, denn es mache weder Vorgaben zur Qualität der Rohstoffe noch zu dem Herstellungsverfahren, kritisiert Lena Blanken, foodwatch-Expertin für Lebensmittelkennzeichnung. So würden den Verbrauchern Pestizidrückstände bei Hopfen und Malz „untergejubelt“ und von den verschiedenen technischen Hilfsstoffen während des Produktionsprozesses erführen sie nichts.
„Die Bierbrauer berauschen sich an ihrem ,Reinheitsgebot‘ – dabei ist es nichts Anderes als eine nicht besonders präzise Herstellungsnorm.“ Damit, so Blanken, sei die Legende „vom ach so sauberen Bier“ vor allem eines: eine geschickte Vermarktungsstrategie.
Einsatz technischer Hilfsstoffe ohne Deklaration kritisiert
Das traditionsreiche Reinheitsgebot für Bier schreibt die vier Zutaten Hopfen, Malz, Wasser und Hefe vor. Zusatzstoffe sind damit eigentlich ausgeschlossen. Allerdings setzt die Brauindustrie laut foodwatch auf verschiedene technische Hilfsstoffe und Kniffe.
Der Einsatz des Kunststoffes Polyvinylpolypyrrolidon (PVPP) beispielsweise diene dazu, Bier haltbarer zu machen. Kieselgur könne genutzt werden, um Trübstoffe aus dem Bier zu filtern. Beide gälten zwar als gesundheitlich unbedenklich – ob sie im Herstellungsprozess verwendet wurden, erführen die Verbraucher bislang allerdings nicht.
Beim Anbau von Hopfen und Getreide dürften zudem verschiedenste chemische Pflanzenschutzmittel verwendet werden, etwa das Herbizid Glyphosat, und beim Brauen müsse die Zutat Hopfen nicht einmal in ihrer ursprünglichen Form verwendet werden. Er werde den Brauereien überlassen, ob sie Doldenhopfen, zu Pellets gepressten, getrockneten Hopfen oder Hopfenextrakt einsetzen. Letzterer werde mit Hilfe von Kohlensäure und Ethanol aus dem Hopfen extrahiert und zu einer schwarz-grünen, klebrigen Masse eingedickt.
Eher Marketingstrategie als Qualitätssiegel
Dass das „Reinheitsgebot“ eher Marketingstrategie als Qualitätssiegel sei, davon zeuge auch seine Geschichte: Schon wenige Jahrzehnte nach dem Erlass 1516 sei die Vorschrift aufgeweicht worden, denn weitere Zutaten wie Koriander und Lorbeer seien über einen längeren Zeitraum wieder zugelassen worden.
Übrigens sei der Name „Reinheitsgebot“ zudem eine Erfindung des frühen zwanzigsten Jahrhunderts, erläutert foodwatch.
Weitere Informationen zum Thema:
foodwatch
Factsheet / 500 Jahre Reinheitsgebot: deutsches Bier angeblich rein, aber nicht ganz sauber
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Gottfried Karenovics
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Seit ich das alles hier erfahren habe, ist mir der Geschmack an Bier von allen deutschen Großbrauereien gründlich vergangen. Wenn ich in Zukunft Bier kaufe, dann nur noch Bio!