Aktuelles, Branche - geschrieben von cp am Dienstag, März 4, 2014 14:52 - ein Kommentar
BITKOM: Urheberrecht bedarf einer grundlegenden Reform
EU-Konsultation zum Schutz geistigen Eigentums in der digitalen Welt
[datensicherheit.de, 04.03.2014] Der Branchenverband BITKOM hat sich mit einer Stellungnahme an der Konsultation der EU-Kommission zum Thema Urheberrecht beteiligt. „Das Urheberrecht bedarf einer grundlegenden Reform und muss besser an das digitale Zeitalter angepasst werden“, sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Nachdem jahrelang wenig passiert ist, sei es dafür nun höchste Zeit. Die Kommission hat alle Betroffenen und Interessierten dazu aufgerufen, ihre Meinung zu möglichen Änderungen des Urheberrechts auf EU-Ebene zu äußern. Grundlage ist ein Katalog von 80 Fragen, der verschiedenste Aspekte des Urheberrechts abdeckt: Von Lizenzierungsfragen und Schrankenregelungen über Pauschalabgaben bis zur Rechtsdurchsetzung. Die Frist dazu endet am 5. März 2014. Im Juni will die Kommission erste Lösungsvorschläge in einem Whitepaper präsentieren.
Zum Thema Lizenzen haben Europaparlament und EU-Ministerrat bereits eine Richtlinie zur kollektiven Rechtewahrnehmung, zum Beispiel durch Verwertungsgesellschaften wie der GEMA, verabschiedet. Die Richtlinie soll unter anderem die Lizenzierungswege im Urheberrecht vereinfachen. „Von einem einfachen Lizenzierungssystem, von dem Rechteinhaber, Verwerter und Nutzer gleichermaßen profitieren, sind wir in Europa noch weit entfernt“, sagte Rohleder. Deshalb unterstütze der BITKOM die Überlegungen der Kommission, ein europaweites Registrierungs- und Identifikationssystem einzuführen. Damit sollen die Nutzer einfacher und schneller feststellen können, wer der Urheber eines Werks ist und wem welche Rechte daran zustehen.
Eine wichtige Frage ist, wie künftig Links urheberrechtlich zu bewerten sind. „Der BITKOM warnt davor, das Setzen von Links auf geschützte Inhalte im Internet von der Erlaubnis der Rechteinhaber abhängig zu machen“, sagte Rohleder. Damit würde man gleichzeitig auch das fest im Urheberrecht verankerte Zitatrecht in Frage stellen. Rohleder: „Das Verlinken von Inhalten ist eines der Grundprinzipien des Internet und eines seiner größten Stärken. Eine urheberrechtliche Erlaubnis hierfür würde die Meinungsfreiheit stark einschränken.“
Die Kommission hat auch gefragt, ob das Ansehen von Streams im Internet zukünftig eine urheberrechtsrelevante Nutzung darstellen soll. In Deutschland machte in diesem Zusammenhang der Redtube-Fall Schlagzeilen, als Tausende Nutzer eines Portals für Pornofilme abgemahnt wurden. Die Begründung lautete, dass die Nutzer urheberrechtlich geschützte Filme konsumiert haben, die von dem Portal unrechtmäßig angeboten wurden. Dieser Fall zeigt, wie fatal es wäre, das reine Anschauen im Internet als eine urheberrechtlich zu genehmigende Nutzung zu deklarieren. Damit würden Nutzer kriminalisiert, die kaum beurteilen können, ob etwas legal oder illegal veröffentlicht wurde. Die deutsche Bundesregierung bewertet das Anschauen von Streams nicht als vom Urheber zu genehmigende Nutzung. Das sollte auch auf europäischer Ebene gelten.
Von besonderer Bedeutung für die IT-Branche ist das System der urheberrechtlichen Abgaben auf Geräte und Speichermedien. Damit sollen Musiker, Autoren, Filmschaffender und andere Urheber für das legale Kopieren, der so genannten Privatkopie, von geschützten Inhalten entschädigt werden. In den vergangenen Jahren gab es bereits mehrere Konsultationen zu diesem Thema, die wertvolle Informationen über das ineffiziente und intransparente Pauschalabgabensystem zusammengetragen haben. In der Vergangenheit folgten jedoch keine Reformen. „Das derzeitige Abgabensystem passt nicht mehr in die digitale Welt“, betonte Rohleder. „Die Geräteabgabe muss durch effektivere Modelle ersetzt werden. Dazu sollte die EU-Kommission im geplanten Whitepaper konkrete Vorschläge machen.“
Weitere Informationen zum Thema:
BITKOM
BITKOM-Stellungnahme zur EU-Konsultation im Urheberrecht
BITKOM
Whitepaper Urheberrecht
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