Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Dienstag, August 11, 2020 19:53 - noch keine Kommentare
BKA: Finanzdatenleaks führten zu Einsatzmaßnahmen
Verdacht der Geldwäsche und Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren führten laut BKA zu Durchsuchungen
[datensicherheit.de, 11.08.2020] Laut einer aktuellen Meldung des Bundeskriminalamtes (BKA) fanden 11. August 2020 „mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren“ der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt.
BKA: Daten aus dem Verfahrenskomplex des Troika Laundromats begründen Verdachtslage
BKA-Einsatzkräfte durchsuchten demnach im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche. Dem Beschuldigten werde vorgeworfen, Gelder aus im Ausland begangenen Straftaten herrührend in den legalen Wirtschaftskreislauf in Deutschland eingebracht zu haben, um so die tatsächliche Herkunft der Taterlöse zu verschleiern. Dies solle unter anderem in der Weise erfolgt sein, „dass über die Firmenkonten betriebsfremde Zahlungen für in Russland ansässige Privatpersonen geleitet wurden“.
Ferner bestehe der Verdacht, dass von sogenannten Offshore-Gesellschaften „Gelder im Wert von mehr als sieben Millionen EURO transferiert wurden“. Die Verdachtslage für die Aufnahme der Ermittlungen gegen den Beschuldigten ergebe sich aus Daten aus dem Verfahrenskomplex des „Troika Laundromat“ – einem Geldwäsche-Netzwerk, „in dessen Zentrum die ehemalige russische Investmentbank TROIKA DIALOG steht“, welche ein Netzwerk von Offshore-Gesellschaften mit Konten bei baltischen Banken unterhalten haben solle. Das Bundeskriminalamt sei seit Anfang 2019 im Besitz von Datenbeständen zu diesem Netzwerk.
Kundendaten aus sogenannten Finanzdatenleaks führten zu BKA-Ermittlungen
In einem weiteren Verfahren ermittelten das BKA und die Finanzbehörden der Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und Geldwäsche gegen deutsche Kunden einer Bank mit Sitz in Puerto Rico: „Die Beschuldigten werden verdächtigt, mit Hilfe der Bank Offshore-Gesellschaften gegründet zu haben, um Kapitalerträge vor dem deutschen Fiskus zu verbergen und die dafür anfallenden Steuern zu hinterziehen.“
Im Zuge dieser Ermittlungen hätten am 11. August 2020 Durchsuchungen in den Wohnräumen von sechs deutschen Beschuldigten in Hessen (Wiesbaden, Frankfurt am Main, Hattersheim, Neu-Anspach, Oberursel, Schwalbach am Taunus) und Nordrhein-Westfalen (Bonn) sowie weitere Maßnahmen bei mehreren Banken im gesamten Bundesgebiet stattgefunden. Ziel der Durchsuchungsmaßnahmen sei es gewesen, Beweismittel über nicht versteuerte Auslandseinkünfte der Beschuldigten zu erlangen und die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse der Offshore-Gesellschaften in den „Steueroasen“ aufzuklären, insbesondere die wirtschaftlich Berechtigten der jeweiligen Offshore-Gesellschaften festzustellen. Ermittlungen gegen weitere deutsche Kunden der Bank dauerten an – deren Ausgangspunkt seien Kundendaten aus sogenannten Finanzdatenleaks.
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 13.07.2020
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datensicherheit.de, 01.04.2020
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