Aktuelles, Experten, Studien - geschrieben von dp am Mittwoch, Juli 27, 2016 22:30 - noch keine Kommentare
Bundeslagebild Cybercrime 2015 des BKA vorgestellt
Laut Bundeskriminalamt im Vorjahr über 45.000 „Cybercrime“-Fälle von der Polizei erfasst
[datensicherheit.de, 27.07.2016] Cyber-Kriminalität stellt die Strafverfolgungsbehörden vor große Herausforderungen, kennt sie doch keine Landesgrenzen, Mauern oder abgeschlossene Türen – sie findet überall dort statt, wo Menschen Computer und Smartphones nutzen. Nach aktuellen Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) wurden im Jahr 2015 über 45.000 „Cybercrime“-Fälle von der Polizei erfasst. Der hieraus entstandene Schaden belaufe sich auf über 40 Millionen Euro.
Höhe Dunkelziffer bei Cyber-Kriminalitätsfällen
Das „Dunkelfeld“ sei groß, denn polizeiliche Statistiken bildeten nur einen kleinen Ausschnitt der tatsächlichen Dimension der Cyber-Kriminalität ab. Die Täter gingen dabei dezentral vor, kämen in kleinen Gruppen online zusammen, begingen Straftaten und trennten sich wieder.
Aber auch längerfristige Zusammenschlüsse im Sinne klassischer Organisierter Kriminalität (OK) nähmen zu. Sei in Deutschland im Jahr 2013 noch gegen sechs OK-Gruppierungen ermittelt worden, seien es 2015 schon 22 gewesen.
„Crime-as-a-service“ für „Kunden“ ohne ausreichende IT-Kenntnisse
Unter dem Schlagwort „Crime-as-a-service“ bieten die Täter demnach zwischenzeitlich ihr Know-how auch anderen Kriminellen an, quasi „Kriminalität auf Bestellung“. Personen ohne technische Kenntnisse könnten auf diese Weise „Cybercrime“-Delikte, wie DDos-Attacken, Datendiebstähle oder Ransomware-Infektionen begehen. Besonders perfide sei die Variante der Krypto-Ransomware – die Dateien der Opfer würden dabei verschlüsselt, der Rechner sei nicht mehr nutzbar und ein Countdown auf dem Computerbildschirm zeige an, wann Dateien – beispielsweise Fotos und Musik – gelöscht werden, sollte das Opfer kein Lösegeld zahlen.
Auf den digitalen Schwarzmärkten („Underground Economy“) werden laut BKA aber nicht nur kriminelle Dienstleistungen angeboten. Aufgrund der Anonymisierungsmöglichkeiten und der Zugangsmöglichkeiten mit ausschließlich spezieller Software, seien diese Online-Marktplätze bei Kriminellen immer beliebter. Neben Rauschgift und Falschgeld würden auch gestohlene Kreditkartendaten oder Waffen gehandelt und verkauft.
Digitale Identität als begehrtes Diebesgut
Die digitale Identität sei immer noch ein begehrtes Diebesgut. An die Internet-Nutzerdaten gelangten die Täter über Trojaner oder Phishing-Attacken. Die gestohlenen Daten würden über illegale Verkaufsplattformen veräußert oder für die eigenen kriminellen Zwecke genutzt. Hätten die Täter beispielsweise Kontoanmeldeinformationen – E-Mail-Adresse und Passwort – erhalten, könnten sie Waren im Internet kaufen oder Überweisungen tätigen.
Bei der Bekämpfung der „Cybercrime“ kombinierten sie Ermittlungsansätze der digitalen und der analogen Welt, erläutert BKA-Präsident Holger Münch. „Verdeckte Ermittler gewinnen auch im Netz Informationen. Immer wieder identifizieren wir illegale Online-Marktplätze im Darknet und überführen deren Betreiber. Das Internet ist kein strafverfolgungsfreier Raum“, betont Münch. Für eine effektive Bekämpfung der „Cybercrime“ sei es wichtig, dass jede Straftat angezeigt wird. Die Analyse der Straftaten liefere ihnen weitere Ermittlungsansätze und helfe, die Präventionsarbeit zu verbessern. „Bei unserer Arbeit setzen wir auf ein starkes nationales und internationales Netzwerk zwischen Behörden, Wirtschaft und Wissenschaft“, unterstreicht der BKA-Präsident.
Weitere Informationen zum Thema:
Bundeskriminalamt
Bundeslagebild Cybercrime 2015 / Download (pdf/705 KB)
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