Aktuelles, Experten, Studien - geschrieben von dp am Montag, Mai 9, 2022 22:44 - noch keine Kommentare
Bundeslagebild Cybercrime 2021: BKA verzeichnet neuen Höchstwert bei Cyber-Straftaten
BKA meldet Anstieg um mehr als zwölf Prozent gegenüber dem Vorjahr
[datensicherheit.de, 09.05.2022] Laut einer aktuellen Meldung des Bundeskriminalamtes (BKA) im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Bundeslagebilds „Cybercrime 2021“ am 9. Mai 2022 hat die Anzahl erfasster Cyber-Straftaten im Jahr 2021 einen neuen Höchstwert erreicht. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) verzeichnete demnach im sogenannten Phänomenbereich Cybercrime 146.363 Delikte – dies bedeutet laut BKA einen Anstieg um mehr als zwölf Prozent gegenüber dem Vorjahr (2020).
BKA sieht fortschreitende Verlagerung der Kriminalität in den Digitalen Raum
Der bereits in den vergangenen Jahren festgestellte Bedeutungszuwachs der Cyber-Kriminalität setze sich damit fort. Die Entwicklung sei Ausdruck der fortschreitenden Verlagerung von Kriminalität in den Digitalen Raum. Insbesondere die zunehmende Verzahnung internationaler Lieferketten sowie die weiter beschleunigte Digitalisierung, u.a. auch durch die „Corona-Pandemie“, schaffe eine Vielzahl neuer Tatgelegenheiten für Cyber-Kriminelle.
Die Aufklärungsquote habe mit 29,3 Prozent weiterhin auf einem niedrigen Niveau gelegen. Gründe hierfür seien unter anderem die verstärkte Anonymisierung im Netz sowie die komplexe Ermittlung von vielfach im Ausland befindlichen Tätern. Der „Phänomenbereich Cybercrime“ sei zudem weiterhin von einem überdurchschnittlich großen „Dunkelfeld“ geprägt, da Straftaten sehr häufig nicht angezeigt würden.
BKA warnt vor hoher Bandbreite politisch motivierter Cyber-Angriffe
„Insbesondere der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und dabei eingesetzte hybride Angriffsformen sowie Aktivitäten beteiligter Cyber-Akteure zeigen die hohe Bandbreite von Cyber-Angriffen auf, die auch über die unmittelbaren Konfliktparteien hinaus Wirkung entfalten können“, so das BKA. Diese Entwicklungen hätten das Potenzial, als weiterer Katalysator für „Cybercrime“ zu dienen.
„Cybercrime“ gehöre weiter zu den Phänomenbereichen mit dem höchsten Schadenspotenzial in Deutschland. Die durch den Branchenverband Bitkom e.V. errechneten „Cybercrime“-Schäden in Deutschland beliefen sich laut dem „Wirtschaftsschutzbericht 2021“ auf 223,5 Milliarden Euro jährlich und seien damit mehr als doppelt so hoch wie noch 2019. Alleine im Bereich Ransomware habe sich der jährliche Schaden mit 24,3 Milliarden Euro seit der letzten Befragung fast verfünffacht.
Ransomware-Bedrohungspotenzial laut BKA im Jahr 2021 nochmals deutlich angestiegen
„Das ,Bundeslagebild‘ zeigt, dass die Bedrohungslage durch ,Cybercrime‘ weiterhin sehr hoch ist. Neben den rein monetären Schäden beeinträchtigten Ransomware-Angriffe auf Unternehmen, Kritische Infrastrukturen und die öffentliche Verwaltung oder ganze Lieferketten auch die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens im In- und Ausland“, erläutert BKA-Vizepräsidentin Martina Link. Insbesondere im Bereich Ransomware sei damit das Bedrohungspotenzial im Jahr 2021 nochmals deutlich angestiegen.
„Auch bei DDoS-Angriffen war im Jahr 2021 erneut ein qualitativer und quantitativer Zuwachs zu verzeichnen.“ Insbesondere ihre Komplexität nehme weiter zu. DDoS ziele darauf ab, Webpräsenzen, Server sowie Netzwerke zu überlasten und so eine Nichterreichbarkeit der Dienste herbeizuführen. Von dieser Art von Cyber-Angriffen seien eine Vielzahl verschiedener Branchen betroffen: „Neben Finanzdienstleistern, Hosting-Anbietern, Lern- und Impfportalen standen im letzten Jahr auch öffentliche Einrichtungen und – primär in der Vorweihnachtszeit – der E-Commerce im Fokus.“
BKA und Landespolizeien stehen betroffenen Unternehmen und Einrichtungen mit umfassender Expertise zur Verfügung
Das Jahr 2021 habe insofern erneut die zunehmende Anpassungsfähigkeit von Akteuren des „Cybercrime“ verdeutlicht. Diese agierten mit zunehmender Professionalität und hochgradig arbeitsteilig nach dem „Crime-as-a-Service“-Modell. Dennoch seien den Ermittlungsbehörden auch im vergangenen Jahr regelmäßig bedeutende Schläge gegen die Kriminalität im Cyber-Raum gelungen. Prominente Beispiele seien der „Takedown“ der „Emotet“-Infrastruktur, des VPN-Dienstleisters „vpnlab.net“ oder auch des bedeutenden Darknet-Marktplatzes „Hydra Market“.
Durch die frühzeitige Erstattung einer Strafanzeige sei es den Strafverfolgungsbehörden möglich, schnelle und effektive Maßnahmen gegen kriminelle Cyber-Gruppierungen zu treffen. „Mit spezialisierten Dienststellen und 24/7-Bereitschaften stehen das Bundeskriminalamt und die Landespolizeien betroffenen Unternehmen und Einrichtungen jederzeit und mit umfassender Expertise zur Verfügung.“
BKA spricht sich für vertrauensvolle Kooperation zwischen Strafverfolgungsbehörden und privaten Unternehmen aus
Eine enge und vertrauensvolle Kooperation zwischen Strafverfolgungsbehörden und privaten Unternehmen – auch im Vorfeld eines tatsächlichen Angriffes – sei ein klarer Erfolgsfaktor für effektive Maßnahmen zur Eindämmung der „Cybercrime“.
„Letztendlich kann die Bekämpfung von ,Cybercrime‘ nur gemeinsam gelingen: im Dreiklang von gefahrenabwehrenden und repressiven Maßnahmen, präventiven IT-Sicherheitsvorkehrungen und einer ausreichenden Sensibilisierung von Bürgern und Unternehmen hinsichtlich der Gefahren bzw. Eintrittsvektoren durch ,Cybercrime‘“, so Link abschließend.
Weitere Informationen zum Thema:
Bundeskriminalamt
Bundeslagebild Cybercrime
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