Branche, Veranstaltungen - geschrieben von am Donnerstag, Juni 11, 2020 23:15 - noch keine Kommentare

Corona-App: Auf den richtigen Kurs setzen!

TeleTrusT-Pressefrühstück auf der Berliner Spree stellte erforderliche Randbedingungen vor, um „Schiffbruch“ zu vermeiden

[datensicherheit.de, 11.06.2020] Am 10. Juni 2020 war das TeleTrusT-Pressefrühstück an Bord eines Linienschiffs der Berliner Binnenschifffahrtsflotte dem Thema „Corona-App: Auf Kurs oder Schiffbruch?“ gewidmet. Nach der Begrüßung durch den Moderator, Thorsten Urbanski, ESET, Leiter der TeleTrusT-AG „Mobile Security“, gab Rechtsanwalt Karsten U. Bartels, LLM., HK2, Stellv. TeleTrusT-Vorstandsvorsitzender und Leiter der TeleTrusT-AG „Recht“ eine einführende Präsentationen über Datenschutzaspakete.

Rechtsanwalt Karsten U. Bartels LL.M.

Rechtsanwalt Karsten U. Bartels LL.M., Bild: TeleTrusT

„Gesetzliche Grundlage und Mitwirkung von Experten erforderlich!“

Transparentere Informationen zur Datenverarbeitung der Corona-App

RA Bartels ging auf die Frage ein, inwieweit das Datenschutzrecht auf die Datenverarbeitung der sogenannten Corona-Warn-App anwendbar ist. Er stellte die Forderung auf, transparentere Informationen zur Datenverarbeitung, die eine abschließende datenschutzrechtliche Bewertung zulassen, zur Verfügung zu stellen.

Datenschutzrechtliche Einwilligung der Nutzer der Corona-App

Eine datenschutzrechtliche Einwilligung der Nutzer sei abhängig vom Personenbezug der Daten erforderlich – es müsse eine Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 DSGVO geben. Laut RKI seien bis zu drei Einwilligungen erforderlich – wobei sich das Problem des Widerrufsrechtes abzeichne.

Gesetzliche Klarstellung zur Freiwilligkeit der Anwendung der Corona-App

Zudem benannte Bartels die Forderung, dass es einer gesetzlichen Grundlage bedürfe – es müsse eben eine gesetzliche Klarstellung zur Freiwilligkeit geben. Dabei könne das Alter für die Einwilligungsfähigkeit von Kindern auf 13 Jahre abgesenkt werden.

Strafbarkeit des Missbrauchs der Datenerhebung durch die Corona-App

Indes sollte es eine Festlegung der einbezogenen Stellen und der Verantwortlichkeiten geben sowie eine klare Zweckbestimmung. Gegen einen möglichen Missbrauch der Daten wäre ein Strafbarkeitstatbestand als Offizialdelikt zu schaffen.

Legale Basis durch Schaffung eines Gesetzes für die Corona-App

Er mahnte zudem klarere Informationen zur Datenverarbeitung an sowie die legale Basis durch Schaffung eines „Corona-Warn-App-Gesetzes“. Um keine Insellösung zu etablieren, gelte es, auch über eine Internationalisierungsstrategie nachzudenken und grundsätzlich Experten auf den Gebieten IT, Datensicherheit und Recht mitwirken zu lassen.

Weitere Informationen zum Thema:

TeleTrusT, 10.06.2020
TeleTrusT-Pressefrühstück „Corona-App: Auf Kurs oder Schiffbruch?“

TeleTrusT, 10.06.2020
TeleTrusT-Pressefrühstück „Corona-App“ / Forderungen zum Datenschutz

datensicherheit.de, 31.03.2020
TeleTrusT-Umfrage: „IT-Sicherheit im Home Office“



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