Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Montag, Dezember 3, 2012 22:25 - noch keine Kommentare
Datenschutzexperte Christian Volkmer warnt vor Datensammelwut der Krankenkassen
Kritik an den Fragebögen zum Krankentagegeld und an der Abspeicherung weiterer Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte
[datensicherheit.de, 03.12.2012] Nach einer Studie der Krankenkasse DAK soll der Krankenstand im Jahr 2011 so hoch wie seit 15 Jahren nicht mehr gewesen sein – im Schnitt habe der Krankenstand bei 3,6 Prozent gelegen. Dies seien 13,2 Fehltage pro Versichertem. Allem Anschein nach sei das den gesetzlichen Krankenkassen zu viel, erläutert Dipl.-Inf. Christian Volkmer, zertifizierter Datenschutzexperte und Inhaber von Projekt 29 in Regensburg. Deshalb fragten die Kassen im Jahr 2012 verstärkt nach.
Wer etwa durch einen Infekt einige Zeit ans Bett gefesselt war und Krankentagegeld erhalten hatte, erhalte einige Zeit später ein Schreiben der Krankenkasse mit der Aufforderung, den beigefügten Fragebogen ausgefüllt an die Kasse zurückzusenden. Ansonsten drohe dem Mandanten die Rückforderung des Krankentagegeldes. In dem Bogen würden dann Daten zu Familienstand, Vorerkrankungen aber auch Verhältnis zum Arbeitgeber und Urlaubsplanungen abgefragt, berichtet Volkmer – und betont, dass den Krankenkassen jegliche Berechtigung für ein derartiges Schreiben fehle. Fragen, wie in den Fragebögen aufgeführt, dürften nur vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) gestellt werden. Dessen Mitglieder seien Ärzte, die der Schweigepflicht unterliegen. Wer einen solchen Brief erhält, habe keine Pflicht, diesen auszufüllen.
Die Datensammelwut der Krankenkassen zeige sich aber noch in anderer Form und mit nicht weniger Gewicht, so Volkmer. Mit den neuen elektronischen Krankenkassenkarten soll es Ärzten in Zukunft erleichtert werden, einen Überblick über die Krankengeschichte des Patienten zu erhalten und diese auch zu aktualisieren. Dabei sei bislang völlig unklar, wo die Datensätze hinterlegt werden. Diese sollten auf externen Servern gespeichert werden und ob sie sich in Deutschland oder einem anderen Staat befinden, sei nicht geklärt, warnt Volkmer. Auch bei einer hohen Verschlüsselungsrate von 2.048 bit und einem PIN-System seien die Daten nicht sicher. Schon zu Beginn der Umstellung habe sich die Pharmaindustrie den Zugriff auf die Patientendaten sichern wollen, um ökonomischen Nutzen daraus zu ziehen. Es sei nicht absehbar, was passiert, sollte sich eine staatsnahe Branche, wie zum Beispiel Versicherungsunternehmen, Zugang zu den elektronischen Akten beschaffen.
Zum Umgang mit der elektronischen Gesundheitskarte rät Volkmer rät zur Datensparsamkeit – bislang seien auf diesen Karten nur die Angaben zu Name, Alter und Wohnort gespeichert. Sollte die Aufforderung, weitere Angaben zu machen, kommen, warnt er davor, diese derzeit an die entsprechende Stelle weiterzugeben. Die Krankheitsdaten seien beim behandelnden und der Schweigepflicht verpflichteten Mediziner gut aufgehoben.
Weitere Informationen zum Thema:
Projekt 29
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