Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Donnerstag, Mai 5, 2022 16:50 - noch keine Kommentare
Datenschutzrechtliche Verhaltensregeln für Notare: BfDI hat Genehmigung erteilt
Laut BfDU erste Genehmigung auf Bundesebene nach Art. 40 DSGVO
[datensicherheit.de, 05.05.2022] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Ulrich Kelber, hat nach eigenen Angaben datenschutzrechtliche Verhaltensregeln für Notare in Deutschland genehmigt. Dies sei die erste Genehmigung auf Bundesebene nach Art. 40 DSGVO.
Prof. Ulrich Kelber: Diese Verhaltensregeln gewährleisteten den Bürgern ein verbindliches, einheitliches und hohes Sicherheitsniveau
BfDI begrüßt Ergebnis der Zusammenarbeit mit der Bundesnotarkammer
Professor Kelber begrüßt demnach „das Ergebnis der Zusammenarbeit mit der Bundesnotarkammer: Das ist ein weiterer Schritt zu mehr Sicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten für alle Seiten. Notarinnen und Notare erhalten konkrete Orientierung in Datenschutzfragen.“ Gleichzeitig gewährleisteten diese Verhaltensregeln den Bürgern ein verbindliches, einheitliches und hohes Sicherheitsniveau.
Die Bundesnotarkammer hatte laut Professor Kelber auf ihrer 125. Generalversammlung einen Entwurf der Verhaltensregeln beschlossen und diesen dem BfDI als zuständiger Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.
Laut BfDI eine gelungene Präzisierung der technischen und organisatorischen Regelungen
Die am 5. Mai 2022 genehmigten Verhaltensregeln stellen nach Ansicht des BfDI eine „gelungene Präzisierung der technischen und organisatorischen Regelungen dar, die von Notarinnen und Notaren in Bezug auf die insbesondere elektronische Schriftgutverwaltung zu treffen sind“. Bei den Verhaltensregeln für Notare handele es sich um die ersten Verhaltensregeln aus dem öffentlichen Bereich überhaupt.
Professor Kelber hofft, dass weitere Verbände und Vereinigungen zunehmend von dem Instrument der Verhaltensregeln Gebrauch machen, „um die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung zu präzisieren und so größere Rechtssicherheit bei ihrer Anwendung zu schaffen“.
Weitere Informationen zum Thema:
BfDI Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, 05.05.2022
Verhaltensregeln für Notarinnen und Notare
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