Aktuelles, Experten, Positionspapier - geschrieben von am Sonntag, Juni 21, 2026 0:51 - noch keine Kommentare

DSK-Eckpunkte: Stuttgarter Impulse zur Modernisierung des Datenschutzes verabschiedet

Die Landesdatenschutzbeauftragten plädieren für eine Modernisierung der Datenschutzaufsicht und des Datenschutzrechts

[datensicherheit.de, 21.06.2026] Laut einer Meldung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) vom 19. Juni 2026 sprechen sich die Landesdatenschutzbeauftragten für eine Modernisierung der Datenschutzaufsicht und des Datenschutzrechts aus. Sie möchten sich demnach damit aktiv in die Debatte um eine Reform des Datenschutzes einsetzen und unterstützen daher eine Bundesratsinitiative der Freien und Hansestadt Hamburg – deren Ziel sei ist, den Datenschutz für Unternehmen, Forschungseinrichtungen sowie Bürger einheitlicher und effizienter zu gestalten.

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© Annette Koroll

Meike Kamp plädiert für standardisierte Prüfverfahren, eine gesetzliche Stärkung der DSK und die Bündelung von Kompetenzen bei übergreifenden Themen

Expertise und Erfahrung der Aufsichtsbehörden fand bisher in Diskussionen um die Reform des Datenschutzes zu wenig Berücksichtigung

Am Rande der „111. Datenschutzkonferenz“ (DSK) verabschiedeten die Landesdatenschutzbeauftragten die „Stuttgarter Impulse zur Modernisierung des Datenschutzes. Eckpunkte aus Sicht der Aufsichtspraxis“. Meike Kamp, die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI), kommentiert:

  • „Die Expertise und Erfahrung der Aufsichtsbehörden hat bisher in den Diskussionen um die Reform des Datenschutzes zu wenig Berücksichtigung gefunden. Mit den ,Stuttgarter Impulsen’ bringen wir als Landesdatenschutzbehörden einen wichtigen Beitrag zu den realen Rahmenbedingungen vor Ort ein.“

Sie unterstreicht: „Für eine moderne Aufsicht braucht es standardisierte Prüfverfahren, eine gesetzliche Stärkung der Datenschutzkonferenz und die Bündelung von Kompetenzen bei übergreifenden Themen!“

Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden der Länder legen Vorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes vor

Die „Stuttgarter Impulse zur Modernisierung des Datenschutzes“ stellen klar, dass Datenschutz grundrechtlich fest verankert ist. Dieser sei von den Menschen gewollt und die ortsnahe Aufsicht werde insbesondere von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) sowie Bürgern intensiv in Anspruch genommen.

  • Es brauche eine Modernisierung der Datenschutzaufsicht und auch des -rechts. Kompetenzen müssten stärker verzahnt werden, die DSK sollte gesetzlich abgesichert werden. Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder haben nunmehr Vorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes vorgelegt – dabei treten sie für eine Beibehaltung der Aufsicht vor Ort ein.

Zehn Jahre nach Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) habe sich nun auf europäischer genauso wie auf nationaler Ebene eine breite Debatte über grundlegende Reformerfordernisse im Datenschutz entwickelt.

Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden der Länder beteiligen sich aktiv an der Reformdebatte

Betroffen sei nicht nur das Zusammenspiel der DSGVO mit den seit 2016 erlassenen weiteren Rechtsakten zur Schaffung des „Digitalen Binnenmarkts“ (den Gesetzen über Digitale Dienste und Digitale Märkte, dem Datengesetz oder der Verordnung über Künstliche Intelligenz) sowie deren Durchsetzung, sondern auch weitergehende, grundsätzliche Fragen der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit und der Gewährleistung europäischer Werte und Handlungsfähigkeit in einer global vernetzten, digitalen Welt unter zunehmenden geopolitischen Spannungslagen.

  • In Deutschland werde vor dem Hintergrund der Durchführung der Digitalgesetze und der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag sowie der föderalen Modernisierungsagenda auch über eine Reform der Datenschutzaufsicht gesprochen.

Mit ihren vorliegenden „Impulsen“ möchten sich die Datenschutz-Aufsichtsbehörden der Länder an dieser Reformdebatte beteiligen. Damit soll dazu beigetragen werden, die bisher durch Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft aufgezeigten Reformerfordernisse auf Grundlage ihrer Vollzugserfahrungen durch Handlungsempfehlungen aufzugreifen, welche – trotz des Zeitbedarfs für die teils erforderlichen Gesetzesänderungen – vergleichsweise zeitnah umsetzbar seien und zudem kurzfristig praktische Wirkung entfalten könnten.

Kernbereiche des Datenschutzes auf europäischer Ebene grundrechtlich geschützt

Erinnert wird daran, dass Kernbereiche des Datenschutzes, des Schutzes der Privatsphäre und des freien Verkehrs personenbezogener Daten sowie unabhängige Aufsichtsbehörden auf europäischer Ebene grundrechtlich geschützt seien, daher seien sie dem Unionsgesetzgeber vorbehalten und somit in weiten Bereichen nationaler Ausgestaltung entzogen.

  • „Die Zweckbindung, die Abwägung aller Interessen im Rahmen einer Rechtsgrundlage, die Einwilligung und die Interventionsrechte der betroffenen Personen machen den Wesenskern des Rechts auf Schutz der personenbezogenen Daten (Art. 8 GRCh) aus.“ Somit könne ein Konzept der „Erlaubnis für kompatible Zwecke“ nicht einseitig an den Interessen der verarbeitenden Stellen ausgerichtet sein, sondern müsse die Interessen der betroffenen Personen gleichermaßen berücksichtigen. Alles Andere hieße, den durch Art. 8 GRCh gesetzten Rahmen zu verlassen und den Schutzstandard der Grundrechte zu senken.

Weniger Regulierung im Datenschutz, risikobasiertere Regulierung oder etwaige Paradigmenwechsel könnten nicht mehr rein national gedacht werden. „Wer etwas ändern will im Datenschutzrecht, muss Europa überzeugen und die Europäische Grundrechtecharta beachten. Ein rein nationales ,Wunschkonzert’ lohnt nicht der Diskussion!“

Hamburger Vorschlag umfasst drei wesentliche Anforderungen an eine Reform des Datenschutzes

Die von Hamburg ins Spiel gebrachte Bundesratsinitiative umreißt drei wesentliche Anforderungen an eine Reform des Datenschutzes:

  1. Gesetzliche Grundlage für die DSK
    Künftig solle die bisher informelle Konferenz der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern eine gesetzliche Grundlage erhalten und verbindliche Regeln für alle Datenschutzbehörden in Deutschland festlegen können – um Unsicherheiten zu begegnen.
  2. Ein Ansprechpartner in Datenschutz-Fragen
    In mehreren Ländern tätige Unternehmen und Forschungseinrichtungen sollten künftig nur noch mit einer einzigen Datenschutzbehörde sprechen müssen, um Aufwand zu reduzieren und Abläufe zu beschleunigen.
  3. Verbindlichkeit bei länderübergreifenden Sachverhalten
    Wenn eine Datenschutzbehörde bei länderübergreifenden Sachverhalten ein Verfahren geprüft und genehmigt hat, solle diese Entscheidung auch für alle anderen Behörden gelten, damit unnötige Wiederholungen vermieden und Lösungen schneller eingesetzt werden können.

Weitere Informationen zum Thema:

Di Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Über uns / Die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit / Am 6. Oktober 2022 wurde Meike Kamp zur Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewählt. Seit ihrer Ernennung am 15. November 2022 leitet sie die Behörde.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg, 19.06.2026
Stuttgarter Impulse zur Modernisierung des Datenschutzes: Version 1.0, Stand 19. Juni 2026 / Eckpunkte aus Sicht der Aufsichtspraxis / Von den unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder am 18.6.2026 einstimmig beschlossen.

hamburg.de, 09.06.2026
Bundesratsinitiative: Mehr Akzeptanz für einen starken Datenschutz: Hamburg setzt sich für moderne Regeln ein

DSK DATENSCHUTZKONFERENZ
Datenschutzkonferenz: Herzlich willkommen auf dem offiziellen Webauftritt der Datenschutzkonferenz (DSK), dem Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder. / Auf diesen Seiten finden Sie offizielle Entschließungen, Orientierungshilfen und weitere Informationen zum Thema Datenschutz.

datensicherheit.de, 06.05.2024
DSK-Orientierungshilfe für Unternehmen und Behörden zum datenschutzkonformen KI-Einsatz / Die Orientierungshilfe „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“ richtet sich an Unternehmen, Behörden und andere Organisationen

datensicherheit.de, 22.04.2024
Bundesdatenschutzgesetz: DSK-Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Änderung veröffentlicht / DSK bekräftigt Notwendigkeit einer Ständigen Geschäftsstelle der Bundesdatenschutzgesetz



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