Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Montag, Mai 30, 2022 20:49 - noch keine Kommentare
e-Rezept und e-AU: Deutscher Ärztetag fordert Stopp des Roll-outs
Forderung auf Ärztetag in Bremen, Serien von Pleiten, Pech und Pannen zu beenden
[datensicherheit.de, 30.05.2022] Der „126. Deutsche Ärztetag 2022“ hat laut einer aktuellen Meldung des Freie Ärzteschaft e.V. „ein klares Signal an Bundesminister Lauterbach in der Telematik-Frage gesendet“. In vielen Beschlüssen fordert er demnach dessen Ministerium und die gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH auf, „die Serien von Pleiten, Pech und Pannen zu beenden“ und die kommenden Anwendungen „e-Rezept“ und „e-Au“ (Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) erst einzuführen, wenn es aussagekräftige, erfolgreich abgeschlossene Feldtests gibt. „Der Minister selbst hat zugegeben, dass ,e-Rezept‘ und ,e-Au‘ in der vorliegenden Form keinen Fortschritt darstellen“, sagte Dr. Silke Lüder auf dem Ärztetag in Bremen, und kritisierte: „Aber statt jetzt die Reißleine zu ziehen, lässt er seine Unterbehörde Gematik einfach weiter machen, zum Schaden von Praxen und Patienten.“
Ärzteschaft moniert nicht nur vom Bundesdatenschützer kritisch gesehene Zeitenwende…
Gemäß Koalitionsvertrag möchte Lauterbach jetzt die lange versprochene Freiwilligkeit der zentralen Datenspeicherung für Patienten bei der elektronischen Patientenakte abschaffen. Jeder Versicherte bekomme dann von an Geburt automatisch diese zentrale Akte in der „Cloud“ und könne sich nur durch aktiven Widerspruch daraus befreien – eine „Zeitenwende“, welcher nicht nur vom Bundesdatenschützer kritisch gesehen werde.
Dabei sei die „ePA“ in der bisher vorgestellten Form für Ärzte und auch für vor allem ältere Patienten völlig unbrauchbar, warnte Dr. Lüder auf dem Ärztetag in Bremen.
Ärzteschaft warnt vor negativem Paradigmenwechsel
„Auf einen Antrag aus unseren Reihen beschloss das Ärztetags-Plenum in Bremen allerdings, dass die rechtliche Zulässigkeit des sogenannten Opt-Out-Verfahrens bei der elektronischen Patientenakte insbesondere im Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung unter Hinzuziehung beispielsweise des Bundesdatenschutzbeauftragten umgesetzt werden muss.“ Dieser habe schon im Jahr 2021 geäußert, dass ein solches Opt-Out-Verfahren in der Datenschutzgrundverordnung grundsätzlich nicht angelegt sei.
„Uns geht es hier gar nicht um einen abstrakten Datenschutz“, so Dr. Lüder: Es gehe um einen negativen Paradigmenwechsel, welcher die Freiwilligkeit für Patienten, die ärztliche Schweigepflicht und die informationelle Selbstbestimmung aushebele und die Krankheitsdaten künftig zur Handelsware verkommen lasse.
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 29.11.2021
Freie Ärzteschaft zur ePA: Geplante elektronische Patientenakte führt in die Sackgasse / Ampel-Koalitionäre zur Rücknahme der geplanten, viel kritisierten Opt-out-Option der ePA aufgefordert
datensicherheit.de, 02.11.2021
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